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Sich selbst verstellende elektrische Sitzeinstellung sind Mangel

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(LifePR) - Der Kläger erwarb für 50.000 Euro einen Neuwagen, der als Sonderausstattung über eine «elektrische Sitzeinstellung» verfügte. Diese war so programmiert, dass sich der Sitz jeweils automatisch auf die Körpergröße des Klägers (über 1,80 Meter) oder die seiner Ehefrau (etwa 1,60 Meter) einstellte. Bereits mehrere Wochen nach dem Kauf beanstandete der Kläger bei dem beklagten Autohaus, dass die Sitzpositionsspeicher nicht ordnungsgemäß funktionierten. Das Autohaus unternahm innerhalb eines Jahres verschiedene Reparaturversuche. Nachdem diese Versuche aus Sicht des Klägers erfolglos geblieben waren, trat er vom Kaufvertrag zurück und forderte den Kaufpreis zurück. Das LG gab der Klage statt. Der Kläger aufgrund angegebenen des Mangels konnte vom Vertrag zurücktreten und den Kaufpreis zurückfordern. Denn laut ARAG Experten liegt eine erhebliche Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit des Neuwagens vor, wenn die vom Kläger angegebene Fehlfunktion der elektrischen Sitzverstellung plötzlich während der Fahrt auftritt (LG Coburg, Az.: 13 O 637/08).



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Datum: 23.03.2011 - 10:23 Uhr
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