InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Verfassungsgericht weicht Richtervorbehalt bei Blutproben auf

ID: 369137

(LifePR) - Künftig können Polizeibeamte und Staatsanwälte den Richtervorbehalt bei Blutproben leichter umgehen als bisher. Gemäß Strafprozessordnung (StPO) steht die Anordnung einer Blutentnahme zur Feststellung der Blutalkoholkonzentration eigentlich nur einem Richter zu. Dieser Vorbehalt darf aber von der Staatsanwaltschaft oder den ermittelnden Polizeibeamten bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung außer Acht gelassen werden. In einem am 15. März 2011 veröffentlichten Nichtannahmebeschluss (2 BvR 1596/10 und 2 BvR 2346/10) zu zwei miteinander verbundenen Verfahren entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht, dass die Beamten Versuche, einen Richter oder Staatsanwalt für eine Genehmigung zu erreichen, nicht zwingend dokumentieren müssen.
In den vorgelegten Fällen waren die Beschwerdeführer wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die Schuldsprüche stützten sich jeweils auf Ergebnisse der durch die ermittelnden Polizeibeamten vor Ort angeordneten Blutentnahmen. Nach Aussagen der Beamten sei ein richterlicher oder staatsanwaltlicher Bereitschaftsdienst nicht erreichbar gewesen, weshalb sie die Anordnung selbst vornahmen. In ihren Verfassungsbeschwerden rügten die Alkoholsünder eine Verletzung ihrer Grundrechte auf effektiven Rechtsschutz und auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren sowie auf körperliche Unversehrtheit. Die Entnahme einer Blutprobe ohne richterliche Anordnung habe aus Sicht der Kläger zu einem Beweisverwertungsverbot geführt.
Die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts nahm die Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung an - und zwar aus diesen Gründen: Es gelte der Grundsatz, dass das Gericht die Wahrheit zu erforschen und dazu die Beweisaufnahme auf alle hierfür bedeutsamen Tatsachen und Beweismittel zu stützen hat. Eine fehlende Dokumentation allein könne nicht zu einem Verwertungsverbot führen. Gleiches gelte für das Fehlen eines nächtlichen richterlichen oder staatsanwaltschaftlichen Bereitschaftsdienstes. Da nach § 81a StPO sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die ermittelnden Polizeibeamten bei Gefahr in Verzug zur Anordnung einer Blutentnahme befugt seien, sei deren Ergebnis gerichtlich verwertbar. Der Richtervorbehalt beruhe auf einer Entscheidung des Gesetzgebers, nicht jedoch auf einer verfassungsrechtlichen Vorgabe, begründeten die Verfassungsrichter ihren Spruch.





Der Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. mit Sitz im fränkischen Bad Windsheim ist Deutschlands einziger Auto- und Reiseclub. Von hier aus betreut der ARCD seine rund 100.000 Mitglieder individuell und rund um die Uhr - mit eigener, permanent besetzter Notrufzentrale und 1.400 Pannenhelfern allein in Deutschland. Im europäischen Ausland arbeitet der ARCD mit den dort etablierten Assisteuren und Versicherern zusammen. Neben umfassenden Schutzbriefleistungen und der Unterstützung durch einen speziellen Clubhilfe-Fonds bietet der ARCD seinen Mitgliedern vielfältige und exklusive touristische Leistungen. Als Gründungsmitglied des 2007 aus der Taufe gehobenen Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC engagiert sich der ARCD zudem aktiv in allen Fragen der Verkehrspolitik und Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder. Diese informiert der Club mit der Zeitschrift "Auto&Reise" unterhaltsam und kompetent über alles Wissenswerte rund um die Titelthemen des Magazins.

Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Der Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. mit Sitz im fränkischen Bad Windsheim ist Deutschlands einziger Auto- und Reiseclub. Von hier aus betreut der ARCD seine rund 100.000 Mitglieder individuell und rund um die Uhr - mit eigener, permanent besetzter Notrufzentrale und 1.400 Pannenhelfern allein in Deutschland. Im europäischen Ausland arbeitet der ARCD mit den dort etablierten Assisteuren und Versicherern zusammen. Neben umfassenden Schutzbriefleistungen und der Unterstützung durch einen speziellen Clubhilfe-Fonds bietet der ARCD seinen Mitgliedern vielfältige und exklusive touristische Leistungen. Als Gründungsmitglied des 2007 aus der Taufe gehobenen Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC engagiert sich der ARCD zudem aktiv in allen Fragen der Verkehrspolitik und Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder. Diese informiert der Club mit der Zeitschrift "Auto&Reise" unterhaltsam und kompetent über alles Wissenswerte rund um die Titelthemen des Magazins.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  BGH stärkt Haftungsanspruch für verlorenes Fluggepäck Studie: Elektroautos noch weit entfernt vom Massenmarkt
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 17.03.2011 - 14:09 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 369137
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Windsheim


Telefon:

Kategorie:

Automobilindustrie


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 82 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Verfassungsgericht weicht Richtervorbehalt bei Blutproben auf"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Ministerium stellt Reiserechte ins Internet ...

Rechtzeitig zur Hauptreisesaison veröffentlicht das Berliner Verbraucherschutzministerium die wichtigsten Rechte bei Zug- und Flugreisen auf seiner Homepage http://www.bmelv.de. Dort können Reisende eine kleine Klappkarte, die in die Geldbörse pa ...

Studie: Klimaanlagen im Auto sind Spritfresser ...

In ausgesprochen warmen bis heißen Gefilden können Autoklimaanlagen auf Hochtouren den Treibstoffverbrauch um bis zu 30 Prozent erhöhen. Aber auch in gemäßigten Zonen wie in Deutschland verursachen die Frischmacher im Fahrzeug außerorts durcha ...

Alpenländer verabschieden Resolution gegen Gigaliner ...

Ein Verbot für 25,25 Meter lange Lkw mit 60 Tonnen Gesamtgewicht durch die nationalen Regierungen fordert in einer Resolution vom 18. Juni 2010 die ARGE ALP, eine 1972 gegründete Arbeitsgemeinschaft von Alpenländern. Ihre Argumente: Eine den Verh ...

Alle Meldungen von ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e.V.



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.218
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 190


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.