InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

BGH stärkt Haftungsanspruch für verlorenes Fluggepäck

ID: 369136

(LifePR) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Dienstag den Schadenersatzanspruch für verlorenes Fluggepäck ausgeweitet. Ein Haftungsanspruch steht jedem Passagier bis zur Höchstgrenze zu, wenn Gepäck verloren geht. Dies gilt auch für Mitflieger, die ihre Gegenstände im Gepäck eines anderen Reisenden transportieren lassen.Dabei ist der Anspruch nach Auffassung der Bundesrichter auch dann nicht ausgeschlossen, wenn der Haftungshöchstbetrag durch den anderen Reisenden bereits ausgeschöpft ist. Die Haftungshöchstgrenze beziehe sich nach dem Wortlaut im Montrealer Übereinkommen zur Vereinheitlichung der Beförderungsvorschriften im internationalen Luftverkehr (MÜ) ausdrücklich auf jeden Reisenden, stellte der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 15. März 2011 (Az: X ZR 99/10) klar. Die Fluggesellschaft könne sich nicht darauf berufen, dass es nur einen Gepäckschein gibt.
In dem Fall war eine Passagierin zusammen mit ihrem Lebensgefährten von Frankfurt/M. nach Malaga geflogen. Dabei ging ihre als Reisegepäck aufgegebene Golfreisetasche verloren. Darin befand sich auch die Sportausrüstung ihres Begleiters. Die Fluggesellschaft wollte für den Schaden nur mit einem Höchstbetrag von 1000 Euro aufkommen. Den geltend gemachten Anspruch in Höhe von 750 Euro für die verlorene Habe des Lebenspartners lehnte die Fluggesellschaft ab mit der Begründung, dass nur ein Gepäckschein existiere. Laut Bundesgericht komme es jedoch nicht auf die Anzahl der Gepäckscheine, sondern auf die Zahl der betroffenen Reisenden an. Der Anspruch stehe nach dem Montrealer Übereinkommen auch einem Mitreisenden zu, der ihm gehörende Gegenstände im Gepäckstück eines anderen Mitreisenden in die Obhut der Fluggesellschaft gegeben hat. Der Bundesgerichtshof verwies den Fall an die Vorinstanz zurück. Das Landgericht Darmstadt muss nun über die genaue Schadenshöhe entscheiden.



Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Kfz-Gewerbe sieht positive Aussichten in diesem Jahr Verfassungsgericht weicht Richtervorbehalt bei Blutproben auf
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 17.03.2011 - 14:09 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 369136
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Windsheim


Telefon:

Kategorie:

Automobilindustrie


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 85 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"BGH stärkt Haftungsanspruch für verlorenes Fluggepäck"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Ministerium stellt Reiserechte ins Internet ...

Rechtzeitig zur Hauptreisesaison veröffentlicht das Berliner Verbraucherschutzministerium die wichtigsten Rechte bei Zug- und Flugreisen auf seiner Homepage http://www.bmelv.de. Dort können Reisende eine kleine Klappkarte, die in die Geldbörse pa ...

Studie: Klimaanlagen im Auto sind Spritfresser ...

In ausgesprochen warmen bis heißen Gefilden können Autoklimaanlagen auf Hochtouren den Treibstoffverbrauch um bis zu 30 Prozent erhöhen. Aber auch in gemäßigten Zonen wie in Deutschland verursachen die Frischmacher im Fahrzeug außerorts durcha ...

Alpenländer verabschieden Resolution gegen Gigaliner ...

Ein Verbot für 25,25 Meter lange Lkw mit 60 Tonnen Gesamtgewicht durch die nationalen Regierungen fordert in einer Resolution vom 18. Juni 2010 die ARGE ALP, eine 1972 gegründete Arbeitsgemeinschaft von Alpenländern. Ihre Argumente: Eine den Verh ...

Alle Meldungen von ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e.V.



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.218
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 383


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.