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Swiss Life Vorsorge-Know-how: Wann Rentner nach dem Alterseinkünftegesetz steuerpflichtig sind

ID: 366788

(ots) - Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, im Ruhestand
nichts mehr an das Finanzamt zahlen zu müssen. Tatsächlich ist es so,
dass immer mehr Rentner ihre Einkünfte zu versteuern haben. Doch wer
genau ist nach dem Ausstieg aus dem Berufsleben abgabepflichtig?
Geregelt ist das im Alterseinkünftegesetz, das im Thema des Monats
unter www.swisslife.de/alterseinkuenftegesetz beleuchtet wird.
Während es in Teil 1 vom Februar um die finanziellen Auswirkungen bei
Arbeitnehmern ging, erklärt Swiss Life in Teil 2 vom März, was für
Ruheständler steuerrechtlich gilt, nennt hilfreiche Tipps und
veranschaulicht durch Rechenbeispiele die finanziellen Folgen der
Regelung.

Bis 2005 mussten nur vergleichsweise wenige Ruheständler Steuern
zahlen. Beispielsweise diejenigen, die zusätzlich zur gesetzlichen
Rente Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung hatten. Durch den
schrittweisen Umstieg auf die nachgelagerte Besteuerung der Bezüge im
Rahmen des Alterseinkünftegesetzes sind nun deutlich mehr Rentner
dazu angehalten, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Doch das
bedeutet nicht zwangsläufig, dass tatsächlich Abgaben zu entrichten
sind. Das hängt von zahlreichen Faktoren ab, etwa vom Familienstand,
von der Höhe der Krankenversicherungsbeiträge oder etwaigen
steuerlichen Abzugsbeträgen.

Welche Einkünfte angegeben werden müssen, welche Ausgaben man als
Rentner absetzen kann und welche Rolle die Rentenhöhe spielt, wird im
2. Teil des Vorsorge-Know-how Themas "Alterseinkünfte und Steuern"
unter www.swisslife.de/vorsorge erklärt. Im Zweifel können bei
Versäumnis Nachzahlungen und sogar Bußgelder fällig werden. Umso
wichtiger, sich gründlich über das Alterseinkünftegesetz und dessen
Auswirkungen zu informieren. Denn irgendwann ist jeder ein
Ruheständler.



Pressekontakt:




Swiss Life
Karin Stadler
Tel.: 089/3 81 09 - 13 43
E-Mail: karin.stadler(at)swisslife.de

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Datum: 15.03.2011 - 10:00 Uhr
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