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Eine verruchte Branche? / Ein Statement zur aktuellen Diskussion zu Tattoofarben

ID: 364172

(ots) - Zum wiederholten Mal begegnet die Wissenschaft dem
Tätowieren mit unumstößlichen Daten, die am Ende nur einen Schluss
zulassen: Es ist unverantwortlich bis hin gefährlich, sich mit den
auf dem Markt befindlichen Farben tätowieren zu lassen.

Wir möchten deswegen hiermit die am 18.2.2011 veröffentlichte
Untersuchung der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter Freiburg
und Karlsruhe (CVUA) keineswegs in Frage stellen, müssen aber doch zu
einigen Punkten Stellung nehmen:

-Nach der Tätowiermittelverordnung vom 1. Mai 2009 dürfen in
Deutschland nur Pigmente für die Herstellung eingesetzt werden, die
für den sensibelsten Bereich 1 der Kosmetikverordnung deklariert
sind. Weitere rund 4.000 organische und 2.000 anorganische
nichtgeregelte Pigmente dürfen benutzt werden, sofern der Hersteller
gemäß der Tätowiermittelverordnung den Nachweis erbringt, dass diese
Pigmente den Reinheitskriterien der Kosmetikverordnung entsprechen.
Deutsche Farb-Hersteller kennzeichnen demnach die Farbmittelbehälter
entsprechend mit allen Inhaltsstoffen und dem Herstellungsort.

-Tatsächlich sind die eigentlichen Farbpigmente identisch. Einzig:
Ein
Cosmetical Grade wurde öfter gereinigt als ein Technical Grade. Von
daher ist es normal, dass diese Pigmente sowohl in Autolacken als
auch in Kosmetika stecken. Und somit auch in Tätowierfarben.

-Deutsche Hersteller richten sich nach den neuesten Vorgaben der
Tätowiermittelverordnung. Ausländische Hersteller müssen das leider
nicht.

-Nach der o.g. Untersuchung dürfen keine Pigmente verwendet
werden, die nach reduktiver Spaltung aromatische Amine abspalten.
Doch sobald ein aromatisches Amin in einem Element enthalten ist, ist
es egal, ob es nach reduktiver oder nach oxidativer Spaltung den
Stoff abgibt. Auch die Studie ist demnach ungenau.





-Fakt ist, dass aromatische Amine Krebs verursachen. Ob die
problematischen Pigmente Krebserkrankungen verursachen, ließ sich
bisher jedoch mit keiner wissenschaftlichen Untersuchung nachweisen.

-Das CVUA Karlsruhe und Freiburg empfehlen, wie auch wir, die
Leitlinien zur Beurteilung von Tätowier- und Permanent Make Up-Farben
für Betreiber von Tattoo- und PMU-Studios.

In Summe bleibt festzuhalten:

-Ja, es gibt problematische Farben.

-Welche gesundheitlichen Risiken damit verbunden sind, ist über weite
Strecken unklar.

-Deutsche Tätowierfarbhersteller haben für diese spezifische
Pigment-Chemie in den zurückliegenden Jahren Regelwerke und
gesetzeskonforme Lösungen entwickelt und produzieren nachweislich
danach. -Nicht die Tätowiermittelverordnung, sondern die Kontrolle
von Lieferanten muss verschärft werden.



Pressekontakt:
Dipl.-Biol. Dr. rer. medic. Mark Benecke - Tel: +49 (0)171 1771273,
Mail: forensic(at)benecke.com
Postfach 250411, 50520 Köln

Dipl. Ing. (FH) Michael Dirks - Tel: +49 (0)711 389 01 481, Mail:
m.dirks(at)h-a-n.de
H-A-N Haus der Angewandten Naturwissenschaften - Gesellschaft mbH
Schelztorstraße 54-56, 73728 Esslingen am Neckar

Carolin Stutzmann - Tel: +49 (0) 2562 99299-0, Mail: cs(at)wildcat.de
Wildcat Deutschland GmbH
Wankelstraße 5, 48599 Gronau (Westfalen)

wort:laut PR & Redaktion, Tel: 02045 414770, Mail:
redaktion(at)wortlaut-pr.de

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Datum: 10.03.2011 - 11:00 Uhr
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