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ALLIANZ schließt großen Immobilien-Dachfonds

ID: 360194

(LifePR) - Nicht mehr genügend Liquidität. ALLIANZ schließt seinen Premium Management Immobilien-Anlagen-Fonds. Allianz Global Investors hat seinen Premium Management Immobilien Anlagen-Fonds (amtliche WKN A0ND6C) geschlossen. Es werden seit dem 24.09.2010 weder Kauf- noch Verkaufsaufträge ausgeführt. Sie hatten nicht mehr genügend Geld, um die Investoren auszuzahlen, nachdem Anleger innerhalb eines Monats Anteile in Höhe von ca. Euro 500 Mio. verkauft hatten.
Das sind für Anleger dramatische Neuigkeiten. Sie hatten die Anteile an dem Dachfonds fast ausschließlich von der Commerzbank AG gekauft. Die hatte den Fonds in vielen Fällen als sichere Kapitalanlage empfohlen und behauptet, dass sich das Investment sogar für die Altersvorsorge eignet. Jetzt müssen sie um ihr Geld bangen. Ob der Fonds jemals wiedereröffnet wird oder ob er liquidiert wird, steht jetzt noch nicht fest. Es gilt aber als sehr wahrscheinlich, dass die Anleger zumindest empfindliche Kursverluste hinnehmen müssten.
Rechtsanwalt Mark Heinemann von der auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei BGKS Gröpper Köpke: "Die Bankberater haben nach Aussage mehrerer Anleger die besondere Sicherheit des Fonds und die tägliche Verfügbarkeit der Gelder hervorgehoben. Beide Aussagen sind falsch. Und das war von vornherein absehbar. Es wurden bereits früher andere Fonds (vorübergehend) geschlossen."
Durch den unterlassenen Hinweis auf die Risiken und die nicht jederzeitige Handelbarkeit könnte sich die Commerzbank AG schadensersatzpflichtig gemacht haben. BGKS Gröpper Köpke-Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper: "In vielen Fällen könnte zudem die so genannte Kick Back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs weiterhelfen. Danach müssen die Bankberater Rückvergütungen, die sie aus der Vermittlung der Anteile erhalten, unaufgefordert bekannt geben und auf das daraus folgende Eigeninteresse an der Vermittlung der Kapitalanlage hinweisen. Wenn sie das versäumt haben, haften sie unabhängig von anderen Beratungsfehlern."




BGKS Gröpper Köpke-Rechtsanwalt Mark Heinemann: "Betroffene sollten sich unverzüglich von einem auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen. Denn in vielen Fällen könnten schon bald Verjährungsprobleme auf die Anleger zukommen. Und verjährte Forderungen können nicht mehr durchgesetzt werden."
Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Immobilien Fonds" anschließen.

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Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 03.03.2011 - 14:29 Uhr
Sprache: Deutsch
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