Autofahrer kollidiert mit Känguru / Teilkaskoversicherung zahlt nicht immer / ADAC empfiehlt: Versic
(ots) - Kängurus können nicht nur für australische
Autofahrer zu einer Gefahr werden. In Bayreuth sprang jetzt ein
ausgebüchstes Känguru vor ein Auto. Die dabei entstandenen Schäden
werden nicht von jeder Teilkaskoversicherung abgedeckt. Die meisten
Versicherungen wickeln Wildschäden nach dem Bundesjagdgesetz ab. Das
Känguru kommt in diesem nicht vor. Der ADAC empfiehlt deshalb beim
Abschluss einer Teilkaskoversicherung darauf zu achten, dass
Kollisionen mit Tieren aller Art versichert sind.
Zahlt die Teilkaskoversicherung nicht, kann nur noch eine
eventuell bestehende Vollkaskoversicherung in Anspruch genommen
werden. Dabei kann es im Schadenfall allerdings zu einer Rückstufung
beim Schadenfreiheitsrabatt kommen.
Wurde das Känguru als "Haustier" gehalten, könnte auch der
Tierhalter haftbar gemacht werden: Hat er keine entsprechende
Tierhalterhaftpflichtversicherung, an die sich der Autofahrer wenden
könnte, muss er mit seinem Privatvermögen für den Schaden gerade
stehen.
Ist der Halter nicht versichert und nicht vermögend, ist es für
den Autofahrer sinnvoll, seine Kaskoversicherung in Anspruch zu
nehmen, um den Schaden überhaupt ersetzt zu bekommen.
Pressekontakt:
Jennifer Kallweit
ADAC Pressestelle
Externe Kommunikation
Tel.: 0 (+49) 89 7676 2899
E-Mail: jennifer.cathrin.kallweit(at)adac.de
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Datum: 25.02.2011 - 10:34 Uhr
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