Immobilienverkauf: Bei Einschalten des Maklers auf richtigen Maklervertrag achten / Qualifizierter A
(ots) - Laut einer Studie der PlanetHome AG können sich 
84,6 Prozent aller Deutschen vorstellen, ihre Immobilie über einen 
Makler zu verkaufen. "Dennoch zieht nur jeder zweite 
Immobilienverkäufer tatsächlich einen Makler hinzu, wenn er sein 
Objekt veräußert. Viele scheuen hohe Kosten und wollen sich nicht 
binden", weiß Robert Anzenberger, Vorstand des Immobilienvermittlers 
PlanetHome AG.  Dabei spart der Maklereinsatz Zeit und kann den 
Verkaufserlös verbessern - wenn Makler und Maklervertrag passen.
   "Wird ein Makler beauftragt, kommen Verträge zum Einsatz. Man 
unterscheidet zwischen dem qualifizierten Alleinauftrag, dem 
Alleinauftrag oder dem Mitvertrieb", erläutert Anzenberger. Der 
qualifizierte Alleinauftrag eignet sich für alle, die ihre Immobilie 
schnellstmöglich zum besten Preis verkaufen wollen und die sicher 
gehen möchten, dass der Verkauf durch den Makler forciert wird. Bei 
dem Modell kümmert sich ausschließlich der Makler um die Veräußerung.
Beim qualifizierten Alleinauftrag ist eine so genannte 
Individualvereinbarung nötig. In der schließt der Verkäufer mit einer
Hinzuziehungsklausel einen Eigenverkauf aus. "Natürlich kann der 
Verkäufer einige Interessenten namentlich von der Klausel 
ausschließen. An diese könnte er dann selbst veräußern", erläutert 
Anzenberger.
   Beim Alleinauftrag, der ebenfalls häufig vorkommt, gibt es keine 
Individualvereinbarungen. Beim so genannten Mitvertrieb indes kann 
der Verkäufer so viele Makler beauftragen wie er möchte. Anzenberger:
"Der Mitvertrieb ist aber nicht sinnvoll. Die Anzahl der Makler 
erhöht nicht automatisch die Anzahl der Kaufinteressenten." Im 
Gegenteil: Wie viele Köche den Brei verderben, verderben viele Makler
den Verkauf. Wird das Objekt von verschiedenen Maklern in Zeitungen 
und Internetportalen offeriert, führt dies bei Käufern zu Skepsis. 
Nicht selten kommt es sogar vor, dass ein und dasselbe Objekt mit 
unterschiedlichen Preisen, Daten oder Grundrissen angeboten wird, was
potenzielle Käufer noch stutziger macht.
   Maklerpflichten
   Sowohl Alleinaufträge als auch qualifizierte Alleinaufträge 
enthalten stets die Pflichten des Maklers. Dazu zählen laut 
PlanetHome beispielsweise:
   -   Besichtigung der Immobilie zur Datenaufnahme 
   -   Erstellung von Innen- und Außenfotos 
   -   Geocodierung der Objektdaten 
   -   Ermittlung des Kaufpreises 
   -   Exposéversand an vorgemerkte Kunden 
   -   Koordinierung und Durchführung von Besichtigungen 
   -   Vorbereitung des notariellen Kaufvertrages 
   -   Begleitung zum Notartermin
   Vorsicht walten lassen sollten Immobilienverkäufer bei Klauseln, 
die Entschädigungszahlungen bei einem Nichtverkauf beinhalten. Denn: 
Die Maklerdienstleistung ist grundsätzlich erfolgsabhängig. "Manchmal
kommt es vor, dass Makler pro forma und pauschal 500 Euro 
Aufwandsgebühren verlangen. Diese werden dann bei Verkauf zwar 
zurückerstattet, bei Nichterfolg jedoch einbehalten. Diese Praxis ist
nicht üblich", warnt Anzenberger. Wenn ein Makler erkennt, dass ein 
Objekt in einer Region zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht verkaufbar
ist, sollte er dies dem Verkäufer ehrlich mitteilen.
   Statt versteckte Gebühren berappen zu müssen, sollten sich 
Verkäufer lediglich auf Provisionen einlassen. Üblich sind 
Provisionszahlungen, die je nach Bundesland zwischen 3 bis 6 Prozent 
(zzgl. Mwst.) des Verkaufspreises liegen. "Die Provisionsregelung 
unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. In Berlin, Hamburg 
oder Hessen begleicht der Käufer die Provision. Am fairsten scheint 
die Variante, bei der die Courtage geteilt wird. So ist es in Bayern 
üblich, dass Käufer und Verkäufer jeweils drei Prozent zahlen", 
erläutert Anzenberger.
   Buchtipp:
Immobilienkauf
Ein Praxisratgeber mit CD-ROM 
von Robert Anzenberger, Kai Oppel
So wird die Immobilie für Eigennutzer und Kapitalanleger zum 
chancenreichen Investment. Inkl. CD-ROM: Entscheidungshilfen, 
Kapitalrechner 
Klappenbroschur, Vahlen, ISBN 978-3-8006-3606-8 
Preis: 19,80 Euro
   Über PlanetHome:
   Die PlanetHome AG ist einer der führenden Immobiliendienstleister 
mit den Kernbereichen Vermittlung und Finanzierung von 
Wohnimmobilien. Das Unternehmen beschäftigt derzeit 440 Mitarbeiter 
und gehört zu den 100 besten Arbeitgebern im deutschen Mittelstand. 
In der Immobilienvermittlung ist PlanetHome mit über 75 Büros in 
Deutschland und Österreich repräsentiert. Jährlich vermittelt der 
Immobiliendienstleister etwa 4.800 Objekte. Dabei setzt das 
Unternehmen auf die Kooperation mit renommierten Großbanken und 
modernste Technologie, um Verkäufer und Käufer zielgerecht 
zusammenzuführen. Der durch PlanetHome angebotene Service reicht von 
der Wertermittlung über die fundierte Beratung und die Vermarktung 
der Immobilie bis hin zur Vorbereitung des Kaufvertrags und der 
Begleitung zum Notar.
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Datum: 22.02.2011 - 10:57 Uhr
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