Kürzung der Renten von Grenzgänger
(PresseBox) - Ab dem 1. Juli 2011 sollen in Deutschland nun auch für Renten aus dem Ausland Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden. Grundlage hierfür sind die zwei Verordnungen der EU, zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa.
Nach der Umsetzung der EU-Vorschriften in deutsches Recht, werden zu den beitragspflichtigen Renten, nun auch Renten von ausländischen Versicherungsträgern gezählt.
Was dies in der Praxis heißt, zeigt die Situation der luxemburgischen Grenzgänger. Für Sie bedeutet diese Regelung eine Kürzung ihrer luxemburgischen Rente von zurzeit knapp 10%, so die Rechnung des unabhängigen Gewerkschaftsbunds Luxemburg.
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Der WFEB e.V. ist ein unabhängiger Verband, der über Neuigkeiten aus dem Wirtschaftsbereich Europäischer Binnenmarkt informiert. Er vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Gruppen und Institutionen.
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Datum: 21.02.2011 - 14:15 Uhr
Sprache: Deutsch
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