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Alkohol kurz nach einem Unfall kann Versicherungsschutz kosten

ID: 351249

(LifePR) - Unmittelbar nach einem Unfall ist Alkohol zur Beruhigung der Nerven das falsche Rezept - so sieht dies jedenfalls das Kammergericht Berlin in einem Beschluss (Az: 6 U 209/09). In dem Fall hatte sich ein Autofahrer nach eigenen Angaben noch vor dem Eintreffen der Polizei einen doppelten Weinbrand gegönnt, nachdem er gegen eine Ampelanlage gefahren war und dabei sein Leasingfahrzeug beschädigte. Seine Vollkaskoversicherung weigerte sich wegen grober Fahrlässigkeit, für den Fahrzeugschaden aufzukommen.
Auch wenn weder absolute Fahruntüchtigkeit zum Unfallzeitpunkt noch ein Fahrfehler nachweisbar sind, komme Leistungsfreiheit des Versicherers in Betracht, befand das Gericht. Es reiche aus, dass dem Versicherer der Nachweis verwehrt bleibt, ob der Versicherungsnehmer den Alkohol schon vorher oder erst nach dem Unfall zu sich nahm. Dabei komme es gar nicht darauf an, ob der behauptete Nachtrunk eine eventuelle Voralkoholisierung verschleiern helfen sollte. Der gegen seine Versicherung klagende Autofahrer habe jedenfalls grob fahrlässig eine Prüfung durch den Versicherer verhindert, urteilten die Richter. Als ehemaliger Polizist habe er wissen müssen, dass eine Alkoholisierung zum Unfallzeitpunkt Gegenstand der Ermittlungen hätte sein können, belehrten die Richter den Kläger. ARCD

Der Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. mit Sitz im fränkischen Bad Windsheim ist Deutschlands einziger Auto- und Reiseclub. Von hier aus betreut der ARCD seine rund 100.000 Mitglieder individuell und rund um die Uhr - mit eigener, permanent besetzter Notrufzentrale und 1.400 Pannenhelfern allein in Deutschland. Im europäischen Ausland arbeitet der ARCD mit den dort etablierten Assisteuren und Versicherern zusammen. Neben umfassenden Schutzbriefleistungen und der Unterstützung durch einen speziellen Clubhilfe-Fonds bietet der ARCD seinen Mitgliedern vielfältige und exklusive touristische Leistungen. Als Gründungsmitglied des 2007 aus der Taufe gehobenen Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC engagiert sich der ARCD zudem aktiv in allen Fragen der Verkehrspolitik und Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder. Diese informiert der Club mit der Zeitschrift "Auto&Reise" unterhaltsam und kompetent über alles Wissenswerte rund um die Titelthemen des Magazins.





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Der Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. mit Sitz im fränkischen Bad Windsheim ist Deutschlands einziger Auto- und Reiseclub. Von hier aus betreut der ARCD seine rund 100.000 Mitglieder individuell und rund um die Uhr - mit eigener, permanent besetzter Notrufzentrale und 1.400 Pannenhelfern allein in Deutschland. Im europäischen Ausland arbeitet der ARCD mit den dort etablierten Assisteuren und Versicherern zusammen. Neben umfassenden Schutzbriefleistungen und der Unterstützung durch einen speziellen Clubhilfe-Fonds bietet der ARCD seinen Mitgliedern vielfältige und exklusive touristische Leistungen. Als Gründungsmitglied des 2007 aus der Taufe gehobenen Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC engagiert sich der ARCD zudem aktiv in allen Fragen der Verkehrspolitik und Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder. Diese informiert der Club mit der Zeitschrift "Auto&Reise" unterhaltsam und kompetent über alles Wissenswerte rund um die Titelthemen des Magazins.



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Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 18.02.2011 - 11:23 Uhr
Sprache: Deutsch
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