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Tagfahrleuchten zum Nachrüsten / Kein Job für Hobbyschrauber / ADAC: Neue gesetzliche Regelung weckt

ID: 349822

(ots) - Seit 7. Februar müssen Hersteller neue
Fahrzeugmodelle mit Tagfahrlicht ausrüsten. Viele Autofahrer möchten
aber schon heute auf dieses Sicherheitszubehör nicht mehr verzichten
und denken daran, Tagfahrleuchten an ihrem Fahrzeug nachzurüsten. Der
ADAC hat diesen Trend zum Anlass genommen, im Rahmen eines
Kurz-Checks ein Produkt des Discounters Norma näher zu betrachten.

Das ordentlich verarbeitete Produkt ist bereits für rund 50 Euro
zu haben. Ohne Stromlaufplan kommt man allerdings bei den meisten
Fahrzeugen nicht weiter. Bei manchen Karosserieformen lassen sich
diese universellen Nachrüstleuchten aufgrund ungünstiger
Stoßfängergestaltung gar nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem
Aufwand montieren. Das untersuchte Produkt von Norma weist zusätzlich
noch Mängel im Kabelsatz auf. Die Leitungen lösen sich beim Trennen
von Steckern teilweise aus den Quetschverbindungen. Außerdem sind die
Trennstellen nicht abgedichtet, obwohl sie im Spritzwasserbereich
montiert werden. Das auf der Verpackung aufgedruckte Versprechen vom
"einfachen Selbsteinbau" sollte man nicht zu wörtlich nehmen. Ein
engagierter Bastler braucht dafür mehrere Stunden. Der Einbau muss
nicht vom TÜV abgenommen werden. Wer jedoch die Leuchten mangels
geeigneter Lüftungsgitter einfach unter die Frontschürze montiert,
könnte irgendwann doch Ärger mit dem TÜV bekommen, denn ein
Mindestabstand zum Boden von wenigstens 25 Zentimetern ist
einzuhalten. Abgesehen davon wären die Leuchten dort großer
Beschädigungsgefahr ausgesetzt.

Während Laien vom Einbau universeller Sets abzuraten ist, geht es
mit den zunehmend angebotenen fahrzeugspezifischen Einbausets
bedeutend leichter. Sie sind genau auf ein bestimmtes Fahrzeug
abgestimmt und oft schon mit steckfertigen Kabelsätzen ausgestattet.
Beim Kauf von Nachrüst-Tagfahrleuchten sollte man auf das




E-Prüfzeichen, dem Buchstaben "E" im Kreis mit ein- oder
zweistelliger Zahl und die Kennzeichnung "RL" (Running Lights)
achten. Andernfalls sind Anbau und Betrieb verboten - und können
schlimmstenfalls zum Erlöschen der Betriebsgenehmigung und des
Versicherungsschutzes führen. Tagfahrleuchten müssen sich automatisch
mit der Zündung einschalten und beim Aktivieren von Nebel-, Abblend-
oder Fernlicht ausschalten, beziehungsweise gedimmt werden. Den
ausführlichen Testbericht findet man unter
www.adac.de/infotestrat/tests/kurzcheck/tagfahrleuchten/



Pressekontakt:

ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Maximilian Maurer

Tel.: +49(0)89 76 76 2632
E-Mail: maximilian.maurer(at)adac.de

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Datum: 16.02.2011 - 14:22 Uhr
Sprache: Deutsch
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