AchtungÄnderung: Presseclub im Ersten mit Jörg Schönenborn -
Thema: Neubeginn in Ägypten - We
(ots) - Das Erste, Sonntag,13.02.2011 , 12.03 - 12.45 Uhr
Jetzt also doch: Präsident Hosni Mubarak ist nach erbitterten
Protesten zurückgetreten. 30 Jahre lang hatte er die Politik des
Landes bestimmt, jetzt übernimmt der Militärrat die Macht. Die
Mitteilung aus dem Präsidentenpalast war knapp und sachlich - der
Jubel auf Ägyptens Straßen dagegen überschwänglich. Nun steht die
Armeespitze an der Spitze des Staates. Sie kündigte an, den Weg zu
freien und fairen Wahlen zu sichern.
Steht Ägypten also vor einer Zeitenwende? Oder reichen die
Zugeständnisse noch lange nicht aus, um die herrschende Elite mit
ihrem Machtmonopol zu stürzen? Wird es weitere Veränderungen in der
arabischen Welt geben? Eines scheint sicher - im Nahen Osten wird
nichts so bleiben, wie es einmal war. Umdenken aber auch für die USA,
die bislang ein enger militärischer Partner Ägyptens waren.
Auch die Europäische Union wird sich auf den neuen Kurs im Nahen
Osten einstellen müssen. Neubeginn in Ägypten - wer hat jetzt die
Macht?
Darüber diskutiert WDR-Chefredakteur Jörg Schönenborn mit
folgenden Gästen:
Golineh Atai, WDR/ARD-Morgenmagazin // Josef Joffe, Die Zeit //
Stefan Kornelius, Süddeutsche Zeitung // Gudrun Krämer, Publizistin
Redaktion: Ellis Fröder
www.ard-foto.de
Pressekontakt:
WDR-Pressestelle, Annette Metzinger,Tel. 0221 220 2770, -4605.
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 11.02.2011 - 18:28 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 347127
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Köln
Telefon:
Kategorie:
Medien & Unterhaltung
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 121 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"AchtungÄnderung: Presseclub im Ersten mit Jörg Schönenborn -
Thema: Neubeginn in Ägypten - We"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ARD Das Erste (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).