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Baugeld Tipp der Woche: Krach am Bau - Handwerker im Qualitätscheck

ID: 346936

von Marcus Rex, Gründer und Vorstand BS Baugeld Spezialisten AG

(IINews) - Beim Bau oder der Modernisierung eines Hauses arbeiten viele Hände mit. Fachleute verlegen zum Beispiel Dämmwolle oder installieren eine Heizungsanlage. Pfusch am Bau ist der Albtraum vieler Hausbesitzer, Ärger mit den Handwerkern ist dann oft vorprogrammiert.

Handwerker sollten Meister ihres Fachs sein. Beispiel Badmodernisierung: Hier muss der Fliesenleger genau arbeiten, damit es keine Huckel gibt und das Waschbecken fest verankert ist. Auch die Sicherheit spielt hier eine große Rolle: Stromkabel in Feuchträumen bergen eine Gefahr, FI-Sicherheitsschalter zählen zum Standard. Aber ein weiser Spruch besagt auch: Wo gearbeitet wird, fallen auch Späne. Sprich: Perfektion gibt es auf keiner Baustelle, immer werden größere oder kleinere Schäden auftreten.

Ärger mit Handwerkern oft wegen Nachbesserungen
Handwerker sind prinzipiell zu Nachbesserungen verpflichtet, im Rahmen der Gewährleistung sogar in der Regel fünf Jahre nach der Fertigstellung. Aber die Tücke liegt hier im Detail: Einerseits können Abweichungen etwa in der Farbe der Holzverkleidung rein rechtlich bedingt hinzunehmen sein, also mehr eine Frage des Geschmacks darstellen. Auf der anderen Seite ist gerade bei größeren Schäden oft nicht auf Anhieb feststellbar, wo die Ursache dafür liegt. Den verschiedenen Zwischenabnahmen auf der Baustelle kommt so eine besonders hohe Bedeutung zu. Bespielfall Parkettverlegung: Die schlechte Verlegung des Parkettbodens kann viele Ursachen haben, zum Beispiel auch schon an dem unebenen Estrichboden liegen.

„Der Ton macht die Musik“, sagt Marcus Rex, Vorstand des Baufinanzierungsvermittlers BS Baugeld Spezialisten AG: „Wünsche sollte der Bauherr freundlich, aber auch bestimmt vortragen, damit er als ernstzunehmender und seriöser Partner wahrgenommen wird.“ Und vor allem sollte der Bauherr genau wissen, was sein Recht ist und ab wann eine Nachbesserung als kleinlich gilt. So ist in diversen Richtlinien genauestens geklärt, welche Abweichungen sich ein Handwerker erlauben darf. Beispielfall Estrich: Unter vier Millimeter auf einen Meter darf hier die Ebene nur abweichen, damit Parkett fehlerfrei verlegt werden kann.





Baugeld Spezialisten-Tipp:
„Gerade für Laien ist dann eine professionelle Baubegleitung sehr hilfreich“, sagt Marcus Rex: Die kann ein Architekt oder Bausachverständiger übernehmen, auch verschiedene Bauherrenverbände benennen und zertifizieren Baubegleiter. „Sehr wichtig ist, dass der Baubegleiter wirklich absolut unabhängig vom Bauträger oder den Handwerkern arbeitet“, ergänzt Rex. Diese Unabhängigkeit kostet Geld: Zwischen 50 und 100 Euro fallen pro Arbeitsstunde in der Regel an.

Zwar schlägt eine Baubegleitung finanziell zu Buche. Aber eine gute Kontrolle erspart später eventuell auch Zusatzkosten, die in einer teuren Nachfinanzierung münden können. Gerade jetzt lohnt sich übrigens der Bau und die Modernisierung der Immobilie, denn die Zinsen sind – noch – sehr niedrig.

Die aktuellen Finanzierungsrahmenbedingungen im Überblick: Derzeit diskutiert die Finanzbranche über den möglichen Weggang von Bundesbankchef Axel Weber. Auch die mögliche Fusion zwischen der Deutschen Börse und der NYSE bewegt gerade die Börsianer. Der Bund-Future als Referenzgröße für die Entwicklung der Bauzinsen verliert weiterhin an Wert, wodurch die Bauzinsen prognostisch einen leichten Trend nach oben zeigen.

Kurz erklärt: Was ist eigentlich die Baubegleitung?
Zunächst: Die Titel Baubegleiter oder Bauberater sind keine geschützten Berufstitel. Jeder darf sich so nennen, auch ohne Qualifikationsnachweis. Die Aufgabe des Baubegleiters sollte es sein, im Sinne des Bauherrn die Fortschritte bei Modernisierung oder Bau eines Hauses zu begutachten und im Streitfall dessen Interessen zu vertreten.

Besonders wichtig ist aber zum Beispiel auch schon die Sanierungs- und Energieberatung oder die Vertrags- und Bauleistungsbeschreibungsdurchsicht noch vor der Maßnahme selbst. Gerade Verträge sind tückisch, in wenigen Stunden erarbeitet ein auf Baurecht spezialisierter Anwalt oder Fachmann konkrete Änderungswünsche für den Bauherrn. Die Sanierungs- und Energieberatung sollte außerdem immer mit einem Vor-Ort-Termin verbunden sein. Konkrete Tipps und Abläufe, auch die Erläuterung von Risiken etwa bei der Altbausanierung, ersparen so manchen unerwarteten und teuren Schock.

Wichtig auch: Der Bauleiter bei Bauträgerverträgen ist immer seiner Firma verpflichtet, von der er auch bezahlt wird. Und finanzielle Unabhängigkeit von Produzenten, Baufirmen und Handwerkern ist nun mal der beste Weg zu einer wirklich unabhängigen Beratung.

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Yvonne Hockling
Unternehmenskommunikation
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Feringastr. 4
85774 München-Unterföhring
Tel.: (089) 12 10 33 106
Fax: (089) 12 10 33 499
E-Mail: presse(at)baugeld-spezialisten.de



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Datum: 11.02.2011 - 13:59 Uhr
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