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Hamburger Datenschutzbeauftragter: Flächendeckende Videoüberwachung in Einkaufszentren rechtswidrig

ID: 345656

(ots) - Die großflächige Kameraüberwachung in
Einkaufszentren der ECE-Gruppe ist nach Ansicht mehrerer
Landesdatenschutz-Behörden rechtswidrig. Es würden Bereiche gefilmt,
in denen das weder erlaubt noch notwendig sei, sagte der
Datenschutzbeauftragte des Landes Hamburg, Johannes Caspar, dem
Radioprogramm NDR Info. "Die Überwachung verstößt in dieser Form
gegen das Bundesdatenschutzgesetz", so Caspar weiter. Die Hamburger
Firma ECE, die in Deutschland 93 Shoppingcenter betreibt und zum
Besitz der Otto-Familie gehört, wies den Vorwurf zurück. Über die
Rechtmäßigkeit der Kameras soll nun gerichtlich entschieden werden,
ein Urteil hätte bundesweite Auswirkungen.

In Absprache mit der Hamburger Behörde hatten Datenschützer in
mehreren Bundesländern ECE-Einkaufszentren unter die Lupe genommen.
Die beanstandeten Kameras hingen unter anderem in den Eingängen zu
Toiletten und Umkleideräumen der Mitarbeiter. Auch Aufnahmen von den
Eingängen ins Einkaufszentrum, von den Rolltreppen oder von den
Gängen, wo Besucher in Cafés sitzen, bemängelten die Prüfer. Jeder
Bürger habe ein Recht darauf, sich unbeobachtet in solchen
öffentlichen Räumen zu bewegen. "Viele Menschen gehen davon aus, dass
sie sich da in einer relativen Situation der Anonymität befinden.
Wäre auch schön, wenn das so wäre - aber es ist nicht so", sagte
Caspar NDR Info. Der Sprecher der niedersächsischen
Datenschutz-Behörde, Michael Knaps, ergänzte: "So kann man sehen, wer
sich wo trifft oder wann mit wem auf die Toilette geht. Das geht gar
nicht." Kameraüberwachung an kritischen Stellen wie in Tiefgaragen,
an Kassenautomaten oder auf Fluchtwegen sei hingegen grundsätzlich
erlaubt, so die Datenschützer.

Caspars Behörde hatte das Hamburger Alstertal-Einkaufszentrum
überprüft und angeordnet, 24 der 75 aufgehängten Videokameras




abzubauen. ECE weigerte sich aber, dem nachzukommen. "Die Kunden
haben den Anspruch, dass sie in unseren Einkaufszentren sicher
unterwegs sein können. Sie verlangen heute sogar, dass es solche
Einrichtungen gibt, und wir weisen an jedem Eingang auf die
Videoüberwachung hin", sagte Sprecher Christian Stamerjohanns. In
Einzelfällen sei ECE bereit, zu reagieren, grundsätzlich wolle man
aber an der umfangreichen Kameraüberwachung festhalten. Den Vorwurf
der ständigen Überwachung wies Stamerjohanns zurück, da die Aufnahmen
der Kameras nicht ausgewertet, also nicht vom Sicherheitsdienst
beobachtet würden. Nur bei Straftaten würden die Bilder an die
Behörden weitergegeben. Caspar und Knaps hingegen bemängelten, dass
die Sicherheit durch die Kameras nicht erhöht werde, da im Falle
eines Delikts niemand sofort eingreifen könne.

Bundesweit unterstützen mehrere Datenschutz-Behörden Caspars
Vorstoß, unter anderem Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern,
Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. In
einem Musterverfahren wird das Verwaltungsgericht Hamburg darüber
entscheiden. Ein Urteil hätte dann bundesweit Signal-Wirkung und
würde genau regeln, welche Bereiche in Einkaufszentren gefilmt werden
dürfen und welche nicht.

Kontakt: NDR Info Reporterpool - Ilka Steinhausen und Benjamin
Großkopff, 040/4156-2868.



Pressekontakt:
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Presse und Information
Telefon: 040 / 4156 - 2300
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Datum: 10.02.2011 - 02:00 Uhr
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