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Maklergebühren: DIV fordert gesetzliche Regelung zum Wohle des Verbrauchers

ID: 342591

(ots) - (hds) - Im Gegensatz zu anderen Institutionen der
Branche, wertet die Deutsche ImmobilienberaterVerbund (DIV) GmbH die
Ablehnung der Bundesregierung, Maklergebühren gesetzlich zu regeln,
als nicht positiv. Dessen Geschäftsführer Raimund Wurzel begründet
dies: "Nahezu alle Länder in Europa sowie vorbildhaft USA und Kanada
haben ihr Maklergewerbe und die damit zusammenhängenden Provisionen
durch Gesetze und Vorschriften geregelt. In diesen Staaten werden
fast 100 Prozent der Immobilientransaktionen über Immobilienmakler
abgewickelt, die ein hohes Ansehen genießen. Als eines der wenigen
europäischen Länder hat Deutschland keine solche Regelung - obwohl
wir die gleichen Strukturen aufweisen. Um dem Schutz- und
Sicherheitsbedürfnis der Verbraucher Rechnung zu tragen, ist es
meiner Ansicht nach notwendig, auch in Deutschland eine bundesweit
einheitliche Anpassung an die europäische Dienstleistungsrichtlinie
einzuführen - analog der Finanzdienstleister."

Eine qualitative Zulassungsregelung für Makler zur Eröffnung eines
Immobilienbüros sei sinnvoll und stelle keine Einschränkung der
Gewerbefreiheit dar. Schließlich dürften auch Selbstständige - wie
beispielsweise Kfz-Betriebe oder Friseure - ihre Geschäftstätigkeit
nur aufnehmen, wenn sie einen Meisterbrief vorweisen können. Dies
diene zur Sicherheit der Kunden und stärke das Vertrauen in die
Dienstleistung.

Die Freiheit der Wirtschaft ende dort, wo das Schutzbedürfnis der
Verbraucher berührt werde. Zu diesem sicherheitsrelevanten Bereich
gehören laut Wurzel auch die Vermögenswerte der Bürger - vor allem
wenn es sich um größere Summen handele, wie es langläufig in
Verbindung mit Immobilien der Fall sei. In der Vergangenheit hätte
sich gezeigt, dass eine Regulierung nicht dem Markt alleine
überlassen werden könne.





Seit vielen Jahren fordern Makler eine gesetzliche Regelung zur
Ausbildung und Zulassung, so Wurzel. Da die Provisionsfrage in den
anderen europäischen Ländern geklärt sei, solle dies auch im
deutschen Markt möglich sein. DIV arbeitet überwiegend mit
Innenprovision - was sich in der Praxis bereits bewährt hat.



Ansprechpartner und V.i.S.d.P.:
Raimund Wurzel, ImmobilienberaterVerbund (DIV) GmbH,
T.+49(0)6181662299, E-Mail: zentrale(at)div-immobilien.de

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Datum: 04.02.2011 - 18:19 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 342591
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