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Standardsoftware: Nicht immer stimmt das Leistungsversprechen / TÜV Rheinland: Funktionalitätsüberpr

ID: 342118

(ots) - Ob ein Brenn-Programm für DVDs oder Blu-ray Disks,
ein Textverarbeitungsmodul oder eine bereits integrierte
System-Software - Privatbesitzer von Desktop- oder Laptop-PCs kommen
häufig in Kontakt mit so genannter Standardsoftware. Als solche
bezeichnet man Programme mit einem klar definierten
Anwendungsbereich, die als vorgefertigte Produkte in großen
Elektromärkten und Computer-Fachgeschäften zu erwerben sind oder in
Online-Shops zum Download angeboten werden. Im Gegensatz dazu wird
Individualsoftware gezielt für den Einsatz etwa bei einem Unternehmen
entwickelt. "Ob ein solches Standard-Programm tatsächlich das kann,
was es vorgibt, zu können, also beispielsweise das Brennen von
Blu-Rays, kann TÜV Rheinland nun für den Hersteller der Software
überprüfen", erklärt Oliver Becker, Experte für Software
Qualitätssicherung bei TÜV Rheinland. "Wichtig ist: Fokus einer
Überprüfung nach ISO/IEC 25051 ist nicht die Qualität der Software,
sondern deren funktionelle Übereinstimmung mit der
Produktbeschreibung bzw. der Benutzerdokumentation d.h. wir
überprüfen, ob die Informationen, die ein Verbraucher vor und nach
dem Kauf einer Software erhält, mit der Realität übereinstimmen."

Die Experten können auf diese Weise alle so genannten COTS -
Commercials off the Shelf (seriengefertigte Produkte des
Softwaresektors) überprüfen. "Ziel ist es, dem Verbraucher eine
zusätzliche Sicherheit seitens des Herstellers anzubieten", sagt
Becker. Sein Team bietet den Funktionalitäts-Check je nach Bedarf des
Kunden in drei Stufen an: Im ersten Schritt werden mittels einer
Stichprobe die Kernfunktionen ermittelt. Ist die Effektivität eines
Programms sicher gestellt, erhält der Hersteller einen Prüfbericht.
In Stufe Zwei werten die IT-Spezialisten zusätzlich die
kontextunabhängige Usability, das heißt, die Bedienbarkeit eines




Programms aus. Handbuch oder Benutzerhilfe sind auch in diesem Punkt
entscheidend. ",Ist der Weg zum Ziel benutzerfreundlich?', lautet
hier die wichtigste Frage," so Becker. Am Ende belegt ein Zertifikat
die Aussage "Funktionalität geprüft". In Schritt Drei schließlich
prüfen die TÜV Rheinland-Experten das Produkt in Sachen Kontext
abhängiger Usability und stellen - sofern die Anforderungen erfüllt
wurden - ein Zertifikat mit der Aussage "Ergonomie geprüft" aus.
Dieses kann der Hersteller auf sein Produkt aufdrucken lassen. "So
weiß der PC-Besitzer, der vor dem Software-Regal im Laden steht oder
im Internet shoppt, sofort: Diese Software kann das, was drauf steht,
das Leistungsversprechen stimmt", versichert Becker.



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Jörg Meyer zu Altenschildesche, Presse, Tel.: 0221/806-2255
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Datum: 04.02.2011 - 10:00 Uhr
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