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Zivilcourage? Nein Danke! – Richter erklärt: Helfen ist gesetzwidrig!

ID: 333470

Landespolizeidirektion forderte Polizisten zur Anzeige auf. Ehrenamtliche Helfer des Verkehrsdienstes Württemberg stehen vor Gericht. Am Stuttgarter Amtsgericht wird Rechtsgeschichte geschrieben.

(IINews) - Erstmals wurden Ersthelfer nicht nur angezeigt, auch Anklage wurde erhoben. Der Vorwurf: Anhalten auf der Autobahn.

Im konkreten Fall hatten die ehrenamtlichen Verkehrsdienstmitarbeiter bei einem Pannenfahrzeug auf der Standspur der BAB 8 nahe Stuttgart angehalten. Ein Warndreieck war nicht aufgestellt, ein medizinischer Notfall konnte daher nicht ausgeschlossen werden.

Um es Vorwegzunehmen, sämtliche Verfahren wurden eingestellt.
Ein Erfolg? Nein! Denn der Richter am Amtsgericht begründet seinen Beschluss mit geringer Schuld, einen Grund Hilfe zu leisten, konnte er nicht erkennen.

Unsere Meinung: Es begibt sich niemand freiwillig in Gefahr und parkt auf der Autobahn, wenn er nicht dazu gezwungen ist. Alle Arten von medizinischen Notfällen ereignen sich aber im Auto genauso, wie anderswo. Auf der Autobahn liegengebliebene Fahrzeuge, sind immer eine Gefahr. Jedes Jahr ereignen sich Unfälle mit Verletzten und Toten, bei denen Verkehrsteilnehmer auf liegengebliebene Autos aufgefahren sind.

Der Bundesverband Verkehrsdienst ist Dachverband und Stimme von Hilfsorganisationen, die sich die Hilfeleistung im Straßenverkehr, insbesondere auf Autobahnen und ähnlich ausgebauten Strecken, auf die Fahne geschrieben haben. Dazu gehört die Hilfeleistung bei medizinischen Notfällen natürlich genauso, wie die adäquate Absicherung von Unfall- und Gefahrenstellen und die allgemeine Verkehrshilfe. Alle Organisationen sind ehrenamtlich und gemeinnützig tätig. Betroffenen und anfordernden Stellen entstehen keine Kosten. Wir erhalten keinerlei staatliche Zuschüsse.
Bereits seit dem Jahr 2004 fordert die DEKRA-Unfallforschung in einer Studie zur Absicherung von Unfallstellen den Einsatz spezieller Verkehrssicherungseinheiten und empfiehlt den Einsatz unserer Verkehrsdienste wegen ihrer zeitgemäßen Ausrüstung und der fundierten Ausbildung.

Daher fordert der Bundesverband Verkehrsdienst die öffentliche Beauftragung der Verkehrsdienste zur Hilfeleistung im Straßenverkehr und deren Einbindung im Rahmen der allgemeinen Verkehrshilfe.





Gerade in Baden-Württemberg, einem Bundesland, dass das Ehrenamt stärken will und immer mehr bürgerschaftliches Engagement fordert, stoßen die Verkehrsdienste seit vielen Jahren auf starke Ablehnung seitens offizieller Stellen. Statt Zusammenarbeit für mehr Verkehrssicherheit und weniger Unfälle gibt es von den Behörden seit über zehn Jahren die Aussage „Kein Bedarf“ und zuletzt sogar die Aufforderung der Landespolizeidirektion, die Verkehrshelfer unter fadenscheinigen Begründungen anzuzeigen.

Im gleichen Zeitraum wurde eine Motorradstaffel aus Dortmund in der Kategorie „Innovative Konzepte“ von Bundesinnenminister Thomas de Maiziére mit dem Ehrenamtspreis „Helfende Hand“ ausgezeichnet. Die Motorradfahrer bezeichnen sich als Partner der Autobahnpolizei und sind mit Polizeifunk ausgerüstet. Sie helfen unter anderem bei der Beseitigung von Stauursachen und dem Heranführen von Pannenhelfern (mittels Blaulicht und Horn), so die Auskunft des Internetauftrittes.

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Der BVD ist Dachverband von Verkehrshilfeorganisationen, die auf Autobahnen sowohl ehrenamtlich Verkehrs- und Unfallhilfe leisten, als auch die Erstversorgung verletzter Personen nach notfallmedizinischen Grundsätzen übernehmen.



Leseranfragen:

Bundesverband Verkehrsdienst
Geschäftsstelle
Friedrich-Ebert-Straße 44
65439 Flörsheim am Main
kontakt(at)bvdev.de



PresseKontakt / Agentur:

Marcus Michel
Bundesverband Verkehrsdienst
Technischer Leiter
Schulstraße 5
68542 Heddesheim
06203 4308371
0177 6677112
marcus.michel(at)bvdev.de



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Bereitgestellt von Benutzer: Sugus
Datum: 22.01.2011 - 03:07 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Marcus Michel
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Flörsheim am Main


Telefon: 06203 4308371

Kategorie:

Automobilindustrie


Anmerkungen:
Quellen:
AZ: 16 OWi 71 Js 118063/10/Ha; Beschluß
Email Autobahnpolizeirevier (anonymisiert!)
DEKRA Unfallforschung


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