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Nach Schnee und Eis droht Hochwasser

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Wie sieht der Versicherungsschutz aus?

(LifePR) - Deutschland erlebte einen Winter mit Schnee und Eis, der das öffentliche Leben über längere Zeit zum Teil stark behinderte. Das Tauwetter lässt nun die Pegel der Flüsse ansteigen. Die Gefahr von Hochwasser und Überschwemmungen ist groß. Die SV SparkassenVersicherung (SV), der größte deutsche Gebäudeversicherer informiert, welche Versicherungen im Ernstfall aufkommen.
Schäden an Gebäuden und am Hausrat durch Überschwemmungen oder Hochwasser werden als Elementarschäden bezeichnet. Dafür ist eine extra Elementarschadenversicherung notwendig, die in die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung eingeschlossen werden kann. Die SV rät hier zur Eigenvorsorge. Auch Gemeinden empfehlen ihren Bürgern, selbst vorzusorgen. Sinnvoll ist es, den bestehenden Versicherungsschutz regelmäßig zu prüfen und ihn eventuell anzupassen, um im Ernstfall auch richtig abgesichert zu sein. Hier lohnt ein Blick in die Wohngebäude- oder Hausratpolice.
Wie bei Sturm- und Hagelschäden springt bei überfluteten Autos und Motorrädern die Teil- oder Vollkaskoversicherung ein. Ist eine Reparatur aufgrund von Hochwasserschäden notwendig, übernimmt der Versicherer die Kosten. Bei einem Totalschaden wird der Wiederbeschaffungswert ersetzt, für den unter anderem Alter, Laufleistung und Ausstattung eines Autos maßgeblich sind. Den Schadenfreiheitsrabatt berührt ein Hochwasserfall nicht. Bei einer Mitschuld oder grob fahrlässigem Handeln wird der Halter selbst zur Kasse gebeten.
Schaden sofort der Versicherung melden
Haben Hochwasser oder Überschwemmung Schäden an eigenem Hab und Gut angerichtet, sollten Betroffene den Schaden unverzüglich ihrer Versicherung melden. Um die Schadenregulierung so einfach und schnell wie möglich durchführen zu können, rät die SV den Kunden, die Schäden zu fotografieren. Erste Schaden mindernde Maßnahmen, wie zum Beispiel das Leerpumpen und Trocknen der vom Wasser beschädigten Räume, sollten umgehend veranlasst werden. Die hierfür erforderlichen Kosten werden grundsätzlich vom Versicherer im vertraglichen Rahmen übernommen. Zudem ist eine Auflistung aller beschädigten Gegenstände erforderlich.




Baden-württembergische Sonderlösung in der Gebäudeversicherung
Die Bürger in Baden-Württemberg besitzen in der Gebäudeversicherung nahezu einen Vollschutz vor den finanziellen Folgen von Naturgewalten, wie er in den anderen Bundesländern nicht besteht. Diesen umfassenden Schutz gegen Naturgefahren gibt es in Baden-Württemberg seit 1960 und ist in seiner Flächendeckung bundesweit einzigartigen. 1994 fielen zwar das Monopol und die Pflichtversicherung in der Gebäudeversicherung, die SV übernahm die Verträge und führte diesen Schutz bis heute weiter. Der größte deutsche Gebäudeversicherer versichert über 70 Prozent aller Gebäude in Baden-Württemberg.

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Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 11.01.2011 - 15:56 Uhr
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