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Baufinanzierung mit KfW-Darlehen – günstige Baufinanzierung mit öffentlicher Förderung und vielfälti

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Wer als Bauherr oder Käufer eines Objektes zusätzlich von Förderungen profitieren möchte, sollte sich vor dem Beginn einer Maßnahme eingehend informieren. Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) beispielsweise bietet eine Vielzahl von Förderprogrammen an. Sei es für die Nutzung von erneuerbaren Energien, für die energetische Sanierung oder auch für den Barriereabbau: Richtige und rechtzeitige Beantragung können helfen, eine Menge Geld zu sparen.

(IINews) - Die KfW bietet unterschiedliche Förderprogramme für Baumaßnahmen privater, kommunaler wie auch gewerblicher Bauherren unter bestimmten Voraussetzungen. Bei den meisten dieser Programme ist es notwendig, VOR Beginn jeglicher Maßnahmen eine entsprechende Förderung zu beantragen. Beantragt wird hierbei entweder direkt bei der KfW oder bei der Hausbank (insbesondere bei vergünstigten Krediten oder Tilgungszuschüssen). Die KfW stellt auf Anfrage oder im Internet für jedes Programm entsprechende Merkblätter bereit, vorab können auch Informationen bei entsprechenden Portalen im Internet (z.B. bei Immokredit24.com) eingesehen werden. Die Förderung kann dabei entweder als direkter Zuschuss auf das Konto, als besonders günstiges Darlehen mit tilgungsfreien Anlaufjahren und ggf. zusätzlichen Tilgungszuschüssen erfolgen. Für jedes Programm gelten bestimmte Voraussetzungen und Höchstgrenzen, ebenso muss die Mittelverwendung entsprechend nachgewiesen werden.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Sanierung zu oder der Neubau von barrierefreiem oder barrierearmem Wohnraum (z.B. für behinderte oder ältere Menschen) mit den Programmen 455 (Zuschussförderung) bzw. 155 (vergünstigtes Darlehen). Für energieeffizientes Bauen oder Kaufen können die Förderprogramme 151, 153 und 430 als willkommene Unterstützung in Frage kommen, sogar eine entsprechend professionelle Baubegleitung für energetische Maßnahmen wird mit dem Förderprogramm 431 finanziell mit bis zu 2.000 Euro unterstützt. Im Rahmen des KfW-Wohneigentumsprogrammes können für die private wohnwirtschaftliche Nutzung ggf. Förderungen durch die Förderprogramme 124 bzw. 134 beantragt werden. Das KfW Programm 141 fördert die Modernisierung und Instandsetzung von Wohneigentum mit bis zu 100% der förderfähigen Kosten als Darlehen. Auch Maßnahmen zur Nutzung von erneuerbaren Energien werden in vielfältiger Weise gefördert (so z.B. Solarkollektor-, Biomasse- oder Wärmenetzanlagen) mit den Programmen 271 und 281. Das KfW Programm 270 fördert die Nutzung erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung resp. Strom-/Wärme-Erzeugung (sog. Kraft-Wärme-Kopplung). Diese Anlagen müssen generell mindestens 7 Jahre in Betrieb sein, auch im Falle einer Veräußerung. Auch die Nutzung von Anlagen im Rahmen der Tiefengeothermie wird bei Erfüllung der umfangreichen Voraussetzungen gefördert (Programme 272 resp. 282). Eine vollständige Übersicht mit den jeweils detaillierten Voraussetzungen kann im Internet eingesehen werden.





Fazit

Für viele Maßnahmen rund um die Nutzung umweltfreundlicher Energien, der Barrierereduzierung oder auch im Rahmen von wohnwirtschaftlicher Nutzungsförderung können bei der KfW Fördermittel beantragt werden. Ob als Direkt- oder Tilgungszuschuss oder als zinsgünstiges Darlehen – solche Förderungen können sich rechnen und sollten deshalb vor jedweder Maßnahme vom Interessenten eingehend geprüft werden. So manches Vorhaben lässt sich durch ggf. leichte Änderungen in ein förderfähiges Projekt verwandeln, was letztlich bares Geld spart.

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Datum: 04.01.2011 - 17:42 Uhr
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Kategorie:

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