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Pferdeversicherung: Unverzichtbar im Schadensfall

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Der einzig wirksame Schutz bei Schadensersatzforderungen ist die Pferdeversicherung.


(IINews) - Bei einem Unfall in der vergangenen Woche ist auf einer Landstraße zwischen Idar-Oberstein und Vollmersbach ein PKW-Fahrer verletzt worden. Von einer nahe gelegenen Weide ist ein Pferd ausgebrochen und hat sich auf die Fahrbahn der Landstraße verirrt. Durch die Kollision erlitt das Pferd so schwere Verletzungen, dass es eingeschläfert werden musste. Zurück bleibt ein Schaden von rund 10.000 Euro am PKW.

Informationen zur Pferdeversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/pferdeversicherung.html

Auch wenn zunächst die Krankenversicherung des Autofahrers die Kosten der Heilbehandlung übernimmt, so wird sie sich doch an den Pferdehalter wenden, da dieser für seine Tiere verantwortlich ist und für die verursachten Schäden haften muss. Ebenso hat der Fahrer einen Anspruch gegen den Pferdehalter wegen der Kosten für den beschädigten PKW. Verfügt der Pferdehalter nicht über eine Pferdeversicherung, so wird dieser Ausflug ein ziemlich teures Nachspiel haben. Denn ob eine Pferdeversicherung vorhanden ist oder auch nicht, die Geschädigten haben einen gesetzlichen Anspruch auf Wiedergutmachung.

Die Pferdeversicherung bietet zuverlässigen Schutz bei Schadensersatzforderungen. Sie prüft, ob der Anspruch berechtigt ist und reguliert diesen. Sollte sich ein Schadensersatzanspruch als unberechtigt herausstellen, so wird dieser von der Pferdeversicherung auch notfalls vor Gericht und auf eigene Kosten abgewehrt. So steckt auch ein Stückchen Rechtsschutz mit drin.

Die wesentlichen Schadensarten, nämlich Personen-, Sach- und Vermögensschäden werden von allen Pferdeversicherungen übernommen. Deckungssummen bis zu 15 Mio. Euro sind möglich und auch nicht zu wenig - wenn bei einem Personenschaden Menschen dauerhaft geschädigt bleiben.

Was aber auch berücksichtigt werden muss: Schäden an Stallungen, Weiden oder Reithallen müssen ebenso versichert werden wie Schäden an gemieteten PKW-Anhängern. Gerade hier sind kleine Zwischenfälle keine Seltenheit, wenn ein Pferd bedingt durch die ungewohnte oder neue Umgebung gestresst reagiert und durch Tritte einen Schaden verursacht.





Letztendlich bestehen im Umgang mit dem Pferd aber auch viele andere Risiken, die die Notwendigkeit der Pferdeversicherung rechtfertigen. Zuviel kann im Stall oder bei öffentlichen Veranstaltungen passieren, wenn ein Pferd mal austritt, scheut oder ausbricht. Und da Pferde vom Wesen her reine Fluchttiere sind, kann man unkontrollierte Reaktionen nie ganz ausschließen.

Nach der Rechtssprechung (Bürgerliches Gesetzbuch § 833) liegt es in der Pflicht des Pferdehalters, bei einem verursachten Schaden dem Geschädigten in angemessener und ausreichender Form Schadensersatz zu leisten. Und ohne den Schutz der Pferdeversicherung kann das zu einem kostspieligen Unternehmen werden.


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Datum: 04.01.2011 - 13:31 Uhr
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