Großbildtechnik und Großbildsysteme auf Basis von LED-Cube- und LCD-Technik von JST
(IINews) - Großbildsysteme sichern in Krisensituationen schnelle Reaktionszeiten der gesamten Kontrollraumbelegschaft, da alle Mitarbeiter umgehend auf dem selben Stand sind und die Kommunikation schnell und reibungslos ablaufen kann. In Kombination mit innovativer Software, werden nur die relevanten Prozesse und Systeme dargestellt und es kommt zu keiner langen Fehlersuche. An die Großbildtechnik werden je nach Einsatzgebiet unterschiedliche Anforderungen gestellt. JST entwickelt Soft- und Hardware für Leitwarten, Kontrollräume und Leitstände und ist der Partner für führende Industrieunternehmen weltweit.
Neben der neuesten Hardware, in der Regel Cube- bzw. LC-Displays, sollte ein Hauptaugenmerk auf der verwendeten Software liegen, damit die Darstellung auf der Videowand nicht nur eine bloße Vergrößerung des Ursprungszustands darstellt. Oft werden auf dem Großbild zu viele unnötige Informationen angezeigt. Das führt dazu, dass die Mitarbeiter durch die Videowand nicht entlastet, sondern zusätzlich belastet werden. Dank der JST-Software „Pixel Detection“, werden Probleme minimiert und die Arbeitsabläufe in Rechenzentren optimiert. Eine übersichtliche Anordnung und eine einfache Handhabung der Bildschirminhalte ist mitentscheidend in Krisensituationen richtig und schnell zu reagieren.
„Wir sind besonders stark in der Ansteuerung. Wo der Kunde gestern noch 8 LCDs gebraucht hätte, reichen heute 4 LCDs. Das ist so, weil wir die wirklich wichtige Information zum richtigen Zeitpunkt an der richtigen Stelle erscheinen lassen“, erläutert Carsten Jungmann die JST-Software. Mit „Pixel-Detection“ werden nicht mehr alle Überwachungstools gleichzeitig dargestellt. Stattdessen bringt die Software selbstständig, je nach Alarmsituation, die richtigen Überwachungs-Elemente ins Bild. Carsten Jungmann bezeichnet die Software als „das Gehirn des Operators, das mitdenkt“. Besonders in der schwächer besetzten Nachtzeit kann dies ein erheblicher Vorteil sein. Im Idealfall soll der Mitarbeiter die Großbildwand nicht bedienen, sondern die Videowand soll ihn selbstständig auf bestimmte Szenarien aufmerksam machen, so dass er schnell handeln kann.
Bei Verwendung von Cube- oder auch Rückprojektionstechnik gibt es erfahrungsgemäß keinerlei Probleme und sie warten mit exzellenter Bildqualität auf. Ein weiterer Vorteil der Cubes zeigt sich aber vor allem bei der Montage mehrerer Bildschirme zu einer Großbildwand. Während bei LC-Displays immer der Rahmen der Bildschirme die Bildinhalte zerteilt, können Cubes direkt nebeneinander montiert werden. Man erhält so den Eindruck, als ob es sich um einen einzigen großen Bildschirm handelt. Zwar sind die Rahmen der LCDs im Vergleich zu früher schon schmaler geworden, dennoch liegt hier die große Stärke der Cube-Technologie. Allerdings ist diese Technologie auch vom Preis her höher zu veranschlagen, als LC-Displays.
Um die ideale Lösung für jeden Kunden zu finden, bietet JST Workshops an, bei denen die Kunden aktiv am Planungsprozess beteiligt werden und jede involvierte Abteilung schon in der frühen Phase Input und Ideen einbringen kann. Auf diesem Weg werden maßgeschneiderte Lösungen möglich.
Mehr Informationen zu JST Jungmann Systemtechnik finden Sie unter www.jungmann.de .
Themen in diesem Fachartikel:
grossbildtechnik
videowand
grossbildsystem
lcd
monitorwand
kontrollraum
leitwarte
leitstand
beamer
riesenleinwand
cube
technik
multiconsoling
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 04.01.2011 - 00:12 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 322983
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Telefon:
Kategorie:
Telekommunikation
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 222 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Großbildtechnik und Großbildsysteme auf Basis von LED-Cube- und LCD-Technik von JST"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Jungmann Systemtechnik Gmbh & Co. KG (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).