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Beendigung der Ausstrahlung von Das Ersteüber den Satelliten Hotbird

ID: 318696

(ots) - Beendigung der Ausstrahlung von Das Erste über
den Satelliten Hotbird

Die Berichterstattung über den Fernsehempfang für Soldaten in
Afghanistan sorgte heute für einige Irritationen und erweckt in
weiten Teilen einen falschen Eindruck.

Die Ausstrahlung von Das Erste über den Satelliten
Hotbird/Eutelsat wurde bereits im Juni 2010 eingestellt, da die
Nutzung dieses zusätzlichen Angebots in Deutschland kaum noch
nachgefragt wird. Auch wirtschaftliche Gesichtspunkte waren
angesichts der Sparbemühungen für diese Entscheidung ausschlaggebend.
Für eine weitere Ausstrahlung über Hotbird/Eutelsat hätte die ARD
einen Betrag von knapp einer Million Euro pro Jahr zahlen müssen.

Betroffen von der beendeten Ausstrahlung über Hotbird/Eutelsat
sind leider auch alle, die im Ausland bisher Das Erste über diesen
Weg empfangen haben, neben Soldaten in Afghanistan also auch
Urlauber, Diplomaten, Beschäftigte im Ausland und nicht zuletzt die
eigenen ARD-Korrespondenten. Für den Auslandsrundfunk hat der
Bundesgesetzgeber eigens die Deutsche Welle geschaffen. Zudem können
ARD-Angebote auch über das Internet genutzt werden, etwa über
www.tagesschau.de oder die Mediatheken.

Gern würde die ARD der Bundeswehr Sendungen zur direkten
Weitersendung überlassen. Dies ist aus urheberrechtlichen Gründen
nach jetziger Gesetzeslage allerdings problematisch. Die Sendungen
können Foto- und Filmmaterial enthalten, das von Drittanbietern
stammt und für das die ARD keine Rechte zur Weitergabe und
Ausstrahlung über bundeswehreigene Sender hat. Leider hängt es daher
aufgrund der urheberrechtlichen Bestimmungen (die immerhin
strafbewehrt sind) nicht vom Willen der ARD ab, die von der
Bundeswehr gewünschte Lösung umzusetzen. Unabhängig davon ist die ARD
für jede Lösung offen, die sie nicht dem Risiko aussetzt, gegen




gesetzliche Bestimmungen zu verstoßen.

Der Bundeswehr wurde bereits vor knapp zwei Jahren die Übernahme
von Sendungen angeboten mit dem Hinweis, dass die Drittrechteprüfung
dann seitens der Bundeswehr vorgenommen werden muss. Dieses Angebot
gilt nach wie vor.

Für die Bundeswehr könnten sich auch Möglichkeiten zur
Weitersendung durch entsprechende Regelungen in den
Stationierungsverträgen ergeben.

Es trifft zu, dass auch bei Soldaten im Auslandseinsatz
Rundfunkgebührenpflicht besteht, wenn sie ihre Geräte in Deutschland
nicht wirksam abgemeldet haben. Eine Abmeldung setzt aber voraus,
dass die Geräte in Deutschland nicht mehr vorhanden sind. Wir haben
hier kein Ermessen. In vielen Fällen werden die Geräte aber durch
Angehörige der Soldaten in der gemeinsamen Wohnung genutzt.



Pressekontakt:
ARD-Pressestelle (SWR)
Tel: 0711-929-1022 | pressestelle(at)ard.de

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Datum: 20.12.2010 - 16:25 Uhr
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