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Sicher auf die Piste

ID: 318211

(ots) - Für alle Ski- und Snowboard-Fans beginnt mit dem
offiziellen Winteranfang die beste Zeit des Jahres: bei viel Schnee
und eisigen Temperaturen kann das Vergnügen starten. Allerdings birgt
der Spaß auf Board und Ski auch Verletzungsgefahren. Eine hochwertige
und gut gewartete Ausrüstung ist Pflicht. Darüber hinaus sollte auch
der Versicherungsschutz überprüft werden. Die
Zurich-Sicherheits-Checkliste weist auf die wichtigsten Punkte hin:

1. Nur gut vorbereitet auf die Piste gehen

Eine gute Vorbereitung reduziert die Gefahr eines Unfalls. Ski
oder Snowboard sollten vor dem ersten Pistenausflug fachmännisch
gewartet werden - das gilt insbesondere für Skibindungen. Auch am
Helm sollte keinesfalls gespart werden: er kann Leben retten. Für
Snowboarder empfehlen sich spezielle Rückenprotektoren, die die
empfindliche Wirbelsäule vor Verletzungen schützen. Ein oft
unterschätzter Sicherheitsbaustein ist die Skibrille: Sie schützt das
Auge vor zu viel Licht und dem eisigen Fahrtwind, der zum Beispiel zu
vermehrtem Tränenfluss führen kann und das Sehvermögen
beeinträchtigt. Wichtig auch: Damit Muskeln, Bänder und Gelenke
geschmeidig bleiben, sollte man sich nicht nur vor dem Fahren
aufwärmen, sondern auch zwischendurch.

2. An die eigene Absicherung denken

Kopfverletzungen, Kreuzbandrisse oder Brüche - auf den Pisten gibt
es jedes Jahr unzählig viele Leicht- bis Schwerverletzte. Wer sich im
Schnee so stark verletzt, dass eine Behinderung oder gar Invalidität
zurückbleibt, muss mit hohen finanziellen Belastungen rechnen. Eine
private Unfallversicherung sichert diese Fälle ab und übernimmt die
finanzielle Versorgung - und das weltweit. Inbegriffen sind auch die
Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätzen sowie die Kosten
für den Transport des Verletzten in das nächste Krankenhaus oder zu




einer Spezialklinik.

3. Die Privathaftpflichtversicherung schützt Dritte

Immer wieder kommt es beim Wintersport auch zu selbst verursachten
Unfällen, die einen Dritten schädigen. Für diesen Fall sollte eine
private Haftpflichtversicherung vorhanden sein, damit Schadenersatz-
und Schmerzensgeldansprüche Dritter abgedeckt sind. Wird man selber
von einem Dritten bei einem Unfall geschädigt, hat der gegnerische
Verursacher aber keine eigene Haftpflichtversicherung oder ist er
sogar zahlungsunfähig, muss der entstandene Schaden und die damit
verbundenen Kosten selbst übernommen werden. Für solche Situationen
empfiehlt sich eine Privathaftpflichtversicherung mit
Forderungsausfalldeckung. Denn sollte es zu einem Unfall kommen,
springt dann die eigene Privathaftpflicht mit
Forderungsausfalldeckung ein.

Die Zurich Gruppe Deutschland gehört zur weltweit tätigen Zurich
Financial Services Group. Mit Beitragseinnahmen (2009) von über 6,4
Milliarden EUR (IFRS), Kapitalanlagen von mehr als 31 Milliarden EUR
und 6.100 Mitarbeitern zählt Zurich zu den besten
Versicherungsunternehmen in Deutschland. Sie bietet innovative und
erstklassige Lösungen zu Versicherungen, Vorsorge und
Risikomanagement aus einer Hand. Individuelle Kundenorientierung und
hohe Beratungsqualität stehen dabei an erster Stelle.



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Datum: 20.12.2010 - 08:45 Uhr
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