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KJM: Novelle scheitert, Jugendmedienschutz lebt

ID: 315900

(ots) - Der bisherige Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
(JMStV) gilt uneingeschränkt weiter. In Deutschland entsteht in
Sachen Jugendmedienschutz kein rechtsfreier Raum. Anbieter von
Rundfunk- und Telemedieninhalten sind weiter verpflichtet, Rücksicht
auf Kinder und Jugendliche zu nehmen. Darauf weist die Kommission für
Jugendmedienschutz (KJM) angesichts des sehr wahrscheinlichen
Scheiterns der JMStV-Novelle hin.

Der seit 2003 bestehende JMStV hat das erfolgreiche Modell der
regulierten Selbstregulierung eingeführt, das auf die
Eigenverantwortung der Anbieter und eine nachgehende Kontrolle durch
die KJM setzt. Die KJM sieht die Notwendigkeit, der Konvergenz der
Medien noch stärker als bisher Rechnung zu tragen und Eltern bei der
Medienerziehung zu unterstützen. "Filme und Spiele im Netz müssen
vergleichbaren Jugendschutz-Bestimmungen wie im Kino, im Fernsehen
und im Supermarkt unterliegen", so der KJM-Vorsitzende Prof. Dr.
Wolf-Dieter Ring. Die KJM hatte daher die Novelle, die am 1. Januar
in Kraft treten sollte, grundsätzlich begrüßt. Jetzt setzt sich das
unabhängige Gremium - trotz des voraussichtlichen Scheiterns - im
Dialog mit allen Beteiligten an einigen Punkten für Verbesserungen
ein, um einen zeitgemäßen und effektiven Jugendmedienschutz zu
erreichen.

Das gilt insbesondere für die Jugendschutzprogramme, die es Eltern
ermöglichen sollen, für ihre Kinder ungeeignete Internet-Inhalte
herauszufiltern. Die KJM formuliert drei Anforderungen an
Jugendschutzprogramme: Sie müssen nutzerautonom sein, so dass Eltern
sie nach ihren Wünschen konfigurieren können. Sie müssen wirksam
sein, so dass sie Eltern spürbar unterstützen. Und sie müssen
kostenlos sein, so dass sie Eltern nicht zusätzlich belasten.

Die KJM hatte in den letzten Monaten intensiv mit allen
Beteiligten an der praktischen Umsetzung der Novelle gearbeitet, um




die Neuregelungen mit Leben zu erfüllen. Die KJM bedauert das
Scheitern, dennoch kann sie vieles, das bereits erarbeitet wurde, als
Grundlage für die Weiterentwicklung des Jugendmedienschutzes nutzen.
Die KJM betont die große Bedeutung des Jugendschutzes: "Der
Jugendmedienschutz hat in Deutschland Verfassungsrang. Die
Gesellschaft trägt angesichts der aktuellen Medienentwicklung
Verantwortung für die nächste Generation", so der KJM-Vorsitzende.



Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an
die Leiterin der KJM-Stabsstelle, Verena Weigand, Tel. 089/63808-262
oder E-Mail stabsstelle(at)kjm-online.de.

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Datum: 15.12.2010 - 14:32 Uhr
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