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Neue EU-Verordnung: MDI-haltige Produkte bekommen Gefahrenkennzeichnung

ID: 315777

(Kaarst, 14.12.2010) Infolge einer Europaweiten Angleichung von Gefahrenkennzeichnungen müssen künftig alle Produkte, die mehr als ein Prozent Methylendiphenyldiisocyanate (MDI) enthalten mit den Hinweisen „R 40“ (Verdacht auf krebserzeugende Wirkung) beziehungsweise nach der GHS-Verordnung als „H351“ (kann vermutlich Krebs erzeugen) gekennzeichnet werden. MDI taucht unter anderem in Füllschaum und Klebstoffen auf.

(IINews) - (Kaarst, 14.12.2010) Infolge einer Europaweiten Angleichung von Gefahrenkennzeichnungen müssen künftig alle Produkte, die mehr als ein Prozent Methylendiphenyldiisocyanate (MDI) enthalten mit den Hinweisen „R 40“ (Verdacht auf krebserzeugende Wirkung) beziehungsweise nach der GHS-Verordnung als „H351“ (kann vermutlich Krebs erzeugen) gekennzeichnet werden. MDI taucht unter anderem in Füllschaum und Klebstoffen auf.

Verdacht auf krebserzeugende Wirkung

Die Kennzeichnungspflicht für Produkte, die Methylendiphenyldiisocyanate (MDI) enthalten, gilt ab 1. Dezember 2010. Handel und Abgabe dieser Produkte darf nur durch „zuverlässige und volljährige“ Mitarbeiter erfolgen, welche wenigstens einmal jährlich über die Sicherheitsrisiken belehrt werden müssen. Außerdem müssen jedem Kunden Einmalhandschuhe zur Verfügung gestellt werden, die er bei der späteren Verarbeitung nutzen kann. Darüber hinaus ist dem Kunden auf Nachfrage ein Sicherheitsdatenblatt auszuhändigen. Eine kurze mündliche Belehrung, dass MDI-haltige Waren krebserregend sein könnten, sollte vom Verkäufer in jedem Fall erfolgen.

Verkauf an Privatkunden

Die Zugänglichkeit MDI-haltiger Produkte wurde für Privatpersonen im Rahmen der europäischen Gefahrenkennzeichnung eingeschränkt. Entsprechende Artikel dürfen nicht mehr im frei zugänglichen Regal stehen. Die Abgabe an Endverbraucher darf nur noch durch Betriebe erfolgen, deren Verkäufer einen Sachkundenachweis erbracht haben.

Sicherheitshinweise auch im Onlineshop

Auch im Internethandel gelten die EU-Verordnungen für MDI-haltige Produkte. Bei der Päffgen GmbH, einem Dachbaustoffe Großhändler im rheinischen Kaarst, werden die Sicherheitsdatenblätter auf der Webseite dachbaustoffe.de bei den jeweiligen Artikeln zum Download angeboten. Sowohl im stationären wie auch im Online-Handel erfolgt die Abgabe dieser Artikel nur noch an gewerbliche Verarbeiter. Eine Direktbestellung ist deshalb nicht möglich.





Siehe auch: bundesrecht.juris.de/chemverbotsv/index.html

Quelle: Päffgen GmbH

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Bereitgestellt von Benutzer: Schmiede
Datum: 15.12.2010 - 13:17 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

Bauen & Wohnen


Meldungsart: PresseMitteilung
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 15.12.2010

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