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Swiss Life Vorsorge-Know-how: Staatliche Zulagen nicht verschenken

ID: 315483

(ots) - Die Riester-Rente gilt als sichere Form der
Altersvorsorge. Die Tatsache, dass sie staatlich gefördert wird,
macht sie für viele Arbeitnehmer besonders attraktiv. Umso
erstaunlicher, dass viele Riester-Sparer es versäumen, die Zulagen zu
beantragen. Damit verschenken sie bares Geld. Wer sich die Förderung
für die vergangenen Jahre sichern will, sollte jetzt handeln. Ende
2010 läuft die Frist ab, zu der die Zulagen für das Jahr 2008
beantragt werden können. Das Swiss Life Thema des Monats Dezember
erklärt unter www.swisslife.de/foerderung , wie Riester-Sparer die
Zuschüsse ideal ausschöpfen und gibt einen Überblick über weitere
Modelle zur staatlichen Förderung.

Grundsätzlich muss die Zulage zur Riester-Rente jedes Jahr
beantragt werden. Es geht aber auch einfacher: Sparer können bei
ihrem Versicherer einen Dauerzulagenantrag stellen. Die Förderung
wird dann dem Riester-Vertrag automatisch gutgeschrieben. Um von der
Riester-Förderung in vollem Umfang zu profitieren, sollte der
Riester-Sparer jährlich prüfen, ob sich seine Daten geändert haben
und dies dem Versicherer mitteilen. Das ist zum Beispiel der Fall,
wenn der Nachwuchs das Licht der Welt erblickt oder sich das
Einkommen geändert hat.

Die zweite Komponente der Riester-Förderung ist neben den Zulagen
der Sonderausgabenabzug. Voraussetzung hierbei ist, dass in der
Steuererklärung in der Anlage "AV" der Sonderausgabenabzug für den
Riester-Vertrag beantragt wird. Dennoch müssen Riester-Versicherte
auf jeden Fall die Zulagen beantragen, wenn sie ihre Steuererklärung
einreichen. Ist der Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug höher
als der zustehende Betrag auf die Riester-Zulagen, so erstattet das
Finanzamt die Differenz.



Pressekontakt:

Swiss Life
Karin Stadler
Tel.: 089/3 81 09 - 13 43




E-Mail: karin.stadler(at)swisslife.de

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Datum: 15.12.2010 - 10:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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Finanzen


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