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BLL: Lebensmittelwirtschaft begrüßt Votum der EU-Verbraucherminister für eine einheitliche Nährwertk

ID: 310939

(IINews) - Berlin, 7.12.2010 - Die Lebensmittelwirtschaft hat die Entscheidung der EU-Verbraucherminister für eine einheitliche Nährwertkennzeichnung in Europa begrüßt. Ihr Spitzenverband, der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL), sieht darin auch eine Anerkennung für die Bemühungen der Branche, die sich bereits seit langem erfolgreich für eine freiwillige Nährwertkennzeichnung einsetzt. BLL-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Matthias Horst betonte: "Die deutsche Lebensmittelwirtschaft ist für die neue verpflichtende Nährwertkennzeichnung bestens gerüstet. Ihre Vorgaben entsprechen im Großen und Ganzen dem bislang freiwillig praktizierten System. Infolge dieser Eigeninitiative der Ernährungsbranche tragen schon jetzt mehr als 80 Prozent aller Lebensmittelverpackungen eine Nährwertkennzeichnung." Erfreulich sei zudem, dass nach dem Europäischen Parlament auch der Rat den Forderungen nach einer verpflichtenden Ampelkennzeichnung bei Lebensmitteln eine deutliche Absage erteilt habe.

Die Kennzeichnungspflicht für so genannte Lebensmittelimitate bestätigt aus Sicht des BLL die bestehende Gesetzeslage. "Schon jetzt gilt in Deutschland: Wo Käse drauf steht, muss auch Käse drin sein", unterstrich Horst. Ausdrücklich begrüßt wurde von Seiten der Wirtschaft auch die Beschränkung der Informationspflichten bei unverpackter Ware auf Allergene. Damit würden die Erfordernisse in Handwerk und Handel berücksichtigt, die eine einfache Übertragung der Informationspflichten bei verpackter Ware verböten.

Kritisch bewertete der BLL dagegen die Vorschläge des Rates zum Thema Herkunftskennzeichung: "Die Lebensmittelwirtschaft vertritt - wie die Europäische Kommission - weiter die Ansicht, dass eine Ausdehnung der generellen Herkunftskennzeichnungsverpflichtungen für Lebensmittel und deren Zutaten nicht praktikabel ist", erklärte Horst. Unabdingbare Voraussetzung der weiteren Diskussion über die Herkunftskennzeichnung sei eine Folgenabschätzung, die Kosten und Nutzen derart genereller Informationspflichten untersuche.





Zum Thema Mindestschriftgröße bekräftigte der BLL seine Auffassung, dass hier Leitlinien zur guten Lesbarkeit der Angaben auf den Verpackungen sinnvoller sind als eine starre und allein auf die Schriftgröße bezogene Vorgabe des Gesetzgebers. Schließlich hänge eine gute Lesbarkeit auch von Faktoren wie Schrifttyp, Kontrast oder Hintergrund ab.

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Claire-Waldoff-Straße 7
10117
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mstruck(at)bll.de
030-206143127
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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 07.12.2010 - 17:55 Uhr
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