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KJM-Diskussion zum neuen JMStV: "Vertrauenswürdigkeit und Verlässlichkeit der Kennzeichen essenziell

ID: 309984

(ots) - Die Novellierung des
Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) verändert die Anforderungen
an die Verbreitung entwicklungsbeeinträchtigender Inhalte - vor allem
im Internet - grundlegend: Die Einführung einer Alterskennzeichnung
von Onlineangeboten ist eine herausragende Änderung des neuen JMStV,
der aller Voraussicht nach am 1. Januar 2011 in Kraft treten wird.
Grund genug für die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), die
"Alterskennzeichnung" zum Thema des zweiten Teils ihrer neuen
Veranstaltungsreihe "KJM transparent: Was bedeutet der neue JMStV?"
am vergangenen Freitag zu machen.

Der KJM-Vorsitzende Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring definierte es in
seiner Keynote als Ziel aller Beteiligten, "gemeinsame Kennzeichen
für die Öffentlichkeit" zu schaffen. "Im Interesse der Eltern, im
Interesse der Pädagogen, im Interesse der Kinder und Jugendlichen.
Und nicht zuletzt auch im Interesse der beteiligten Einrichtungen der
freiwilligen Selbstkontrolle und der Anbieter: Sie können sich den
Imageschaden, der aus uneinheitlicher oder verwirrender Kennzeichnung
entstehen würde, nicht leisten", so der KJM-Vorsitzende. Wie er
betonte auch die Leiterin der KJM-Stabsstelle, Verena Weigand, die
die Veranstaltung moderierte, dass sich "trotz der Freiwilligkeit der
Kennzeichnung in den letzten Monaten eine nicht immer sachorientierte
und dem Jugendschutz dienliche Diskussion entwickelt" habe. Einigkeit
herrschte auf dem Podium darüber, dass diese Diskussion der
Netzaktivisten den neuen Regelungen nicht gerecht werde. Die neue
Möglichkeit der Alterskennzeichnung wurde im Lauf der Diskussion
überwiegend positiv bewertet. Differenzen gab es allerdings in Bezug
auf die Handhabung der Kennzeichnung im Detail.

"Man wird sehr schnell zu einheitlichen Kennzeichen kommen, weil
der Nutzer sie einfordern wird", prognostizierte Dr. Klaus-Peter




Potthast, der als Rundfunkreferent der Bayerischen Staatskanzlei an
der Ausarbeitung der neuen Regelungen beteiligt war. Er erklärte, der
Gesetzgeber habe durch die neuen Regelungen die "Entwicklungen im
Bereich der Jugendschutzprogramme vorantreiben" wollen.

Ähnlich positiv sah Folker Hönge, Ständiger Vertreter der Obersten
Landesjugendbehörden bei der Freiwilligen Selbstkontrolle der
Filmwirtschaft (FSK), den neuen JMStV. Er trage der Konvergenz der
Medien Rechnung. Auch die verschiedenen Möglichkeiten der
Alterskennzeichnung begrüßte er: "Wenn sich ein Anbieter darum
kümmert, seine Seite zu kennzeichnen, ist das ein Erfolg für den
JMStV. Er beinhaltet einen Vertrauensvorsprung für den An-bieter. Das
ist grundsätzlich positiv." Gespannt sei er auf die Verlässlichkeit
der automatisierten Selbstklassifizierungssysteme, die verschiedene
Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle gerade entwickeln.
Aufgabe der Aufsicht sei es in dem Zusammenhang, bei Bedarf Grenzen
zu setzen.

Claus Grewenig, Geschäftsführer des Verbands Privater Rundfunk und
Telemedien (VPRT), sah die Selbstklassifizierungssysteme positiv:
"Nur so kann wirklich jeder Anbieter - auch ohne
Jugendschutz-Vorwissen - kennzeichnen." Für den Fernsehbereich sei
dagegen keine Kennzeichnung nötig: "Im Fernsehen gibt es bereits eine
gelebte Kennzeichnung durch Sendezeitgrenzen. Es macht keinen Sinn,
im Zuge der Diskussion um die Alterskennzeichen im Internet jetzt
Alterskennzeichen fürs Fernsehen herbeizureden."

Anders sah das Kathrin Demmler, eine der Leiterinnen des Instituts
für Medienpädagogik in Forschung und Praxis: "Alles, was aus
Verbraucherperspektive zu mehr Transparenz führt, ist sinnvoll." Als
Medienpädagogin sei für sie die Vertrauenswürdigkeit und
Verständlichkeit der Kennzeichen essenziell. Die Öffentlichkeit
verwechsle Alterskennzeichen immer wieder mit Altersempfehlungen. Die
neuen Alterskennzeichen im Telemedienbereich seien ein ers-ter
Schritt, die Nutzerperspektive müsse aber jetzt noch ausgearbeitet
werden. Damit die Regelungen greifen, seien flankierende Maßnahmen
nötig.



Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
die Leiterin der KJM-Stabsstelle, Verena Weigand,
Tel. 089/63808-262 oder E-Mail stabsstelle(at)kjm-online.de.

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Datum: 06.12.2010 - 15:21 Uhr
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