"Beckmann"
am Montag, 6. Dezember 2010, im Ersten, um 22.45 Uhr
(ots) - Sterbehilfe - wer darf bestimmen, wie wir sterben?
Keine andere Frage belastet Angehörige, Ärzte und Betreuer so sehr
wie die Entscheidung über ein würdevolles Sterben. Jetzt befasst sich
der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit der deutschen
Sterbehilfe-Praxis: Der 67-jährige Witwer Ulrich Koch klagt gegen die
Bundesrepublik, nachdem Behörden seiner schwerstkranken Ehefrau den
Erwerb einer tödlichen Medikamenten-Dosis zum Suizid verweigerten.
Zwar stärkte der Bundesgerichtshof zuletzt das Recht auf
menschenwürdiges Sterben - die aktive Sterbehilfe jedoch ist
weiterhin strafbewehrt. Wie weit reicht das Selbstbestimmungsrecht
eines sterbewilligen Patienten? Wo endet die Allmacht der Medizin?
Sollte es einen Anspruch geben auf staatliche Hilfe beim schonenden
Suizid?
Über diese Fragen diskutieren bei "Beckmann" folgende Gäste:
Ulrich Koch
Eine fast vollständige Lähmung, Ernährung über die Magensonde und
künstliche Beatmung - Bettina Koch, Ehefrau von Ulrich Koch, erträgt
ihren durch einen Sturz im Jahr 2002 entstandenen Zustand nicht mehr
und will sterben. Als das Bundesinstitut für Arzneimittel ihr den
Erwerb tödlicher Medikamente zum Suizid verweigert, fährt sie
gemeinsam mit ihrem Mann 2005 in die Schweiz. Dort tötet sich Bettina
Koch mit Hilfe der Organisation Dignitas selbst. Auf Wunsch seiner
Frau will Ulrich Koch auch nach ihrem Tod von deutschen Gerichten
festgestellt wissen, dass seiner Frau und ihm durch die Verweigerung
der Herausgabe tödlicher Medikamente Unrecht getan wurde - ohne
Erfolg. Jetzt aber hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
seine Klage angehört - und die deutsche Sterbehilfe-Praxis steht auf
dem juristischen Prüfstand. Begleitet wird Ulrich Koch von seinem
Anwalt Detlef Koch.
Nikolaus Schneider (Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche in
Deutschland) Der Amtsnachfolger von Margot Käßmann beurteilt die
geltende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als ausreichend.
Darüber hinausgehende aktive Sterbehilfe sei ethisch nicht
vertretbar.
Dr. Michael de Ridder (Chefarzt der Rettungsstelle des Klinikums
Am Urban in Berlin) Der Arzt fordert einen massiven Ausbau der
Palliativmedizin und sagt: "Weg von der Lebenserhaltung um jeden
Preis!" Stattdessen soll die ärztliche Beihilfe zum Suizid
legalisiert werden.
Dr. Antje-Katrin Kühnemann (Medizinerin) Mehr als drei Jahrzehnte
moderierte sie die TV-Ratgebersendung "Sprechstunde". Die Ärztin
lehnt aktive Sterbehilfe ab.
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Redaktion: Tim Gruhl
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Datum: 03.12.2010 - 14:32 Uhr
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