ARD ordnet Zuständigkeiten für Themenbereiche Recht und Europa neu
(ots) - Die Fernsehberichterstattung auf den Themenfeldern
"Recht" und "Europa" wird unter den dafür federführenden Anstalten
SWR und WDR neu geregelt. Beide Landesrundfunkanstalten einigten sich
darauf, die Kompetenzen für die Gerichtsberichterstattung bei der
Abteilung Recht und Justiz beim SWR in Karlsruhe zu bündeln. Diese
übernimmt künftig zusätzlich zur Berichterstattung über den
Bundesgerichtshof, das Bundesverfassungsgericht und die
Bundesanwaltschaft in Karlsruhe auch die Berichterstattung über den
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg sowie in
weiten Teilen über den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg.
Der SWR löst sein ARD-Fernsehstudio in Straßburg auf. Die
Zuständigkeit für Europaparlament und Europarat übernimmt der WDR mit
seinem Studio in Brüssel. Außerdem wird der "ARD Ratgeber Recht" in
Zukunft ausschließlich vom SWR produziert; der WDR zieht sich aus der
Herstellung dieser Sendung zurück.
WDR-Intendantin Monika Piel: "Mit dieser Neuordnung schaffen wir
klarere Zuständigkeiten. Wir bündeln Kompetenzen an den jeweiligen
Standorten, was auch finanziell sinnvoll ist." SWR-Intendant Peter
Boudgoust: "Nicht jeder in der ARD kann weiterhin alles machen, aber
jeder das, was er besonders gut kann. Mit dieser eindeutigen
Zuordnung der Schwerpunkte setzen WDR und SWR ein deutliches Signal.
Und unsere Fachjournalisten in Karlsruhe und Brüssel bekommen so die
Möglichkeit zu noch intensiverer Beobachtung und Berichterstattung."
Die genannten Veränderungen sollen zum 1.1.2012 umgesetzt werden.
Pressekontakt:
ARD-Pressestelle (SWR)
Tel: 0711/ 929 - 1022/ 1023
E-Mail: pressestelle(at)ard.de
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Datum: 01.12.2010 - 11:30 Uhr
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