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Winterreifenpflicht: ab 29. November bei bestimmten Witterungsverhältnissen

ID: 304494

(ots) - Seit Juli 2010 kannte das
Bundesverkehrsministerium ein Urteil des Oberlandesgerichts
Oldenburg, wonach die bisherige Regelung in der
Straßenverkehrsordnung (StVO) für eine wintergerechte Ausrüstung von
Fahrzeugen verfassungswidrig sei. Doch erst jetzt legte das
Bundesverkehrsministerium dem Bundesrat eine präzisere Verordnung für
eine Winterreifenpflicht für Kraftfahrzeuge vor. Am 26. November
stimmte die Länderkammer der Vorlage zu.

Danach darf ab Montag, den 29. November 2010, "bei Glatteis,
Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte" ein Kraftfahrzeug
nur mit Winter- und Allwetterreifen unterwegs sein. Diese äußerst
kurzfristige Regelung gilt auch für Motorräder und Roller, nicht aber
für geparkte Kraftfahrzeuge am Straßenrand. Als Winterreifen
zugelassen sind alle Reifen mit M+S-Symbol. Wer mit den falschen
Pneus unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von mindestens 40 Euro, das
sich auf 80 Euro erhöht, wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert
werden.

Schon im Vorfeld wurde Kritik an der neuen Verordnung laut. So
vermisst der ARCD eine klar erkennbare qualitative Kennzeichnung
eines Winterreifens. Denn die nicht geschützte, nicht mit
Prüfkriterien hinterlegte Bezeichnung "M+S" (für "Matsch und Schnee")
auf der Reifenflanke sage so gut wie gar nichts über die
tatsächlichen Winterqualitäten eines Pneus aus. Was ebenfalls fehle,
sei eine Festschreibung des zulässigen Mindestprofils, das nicht
weniger als vier Millimeter betragen dürfe. Der ARCD kritisiert
zudem, dass Omnibusse mit mehr als acht Sitzplätzen und Lkw mit mehr
als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht die Winterreifenpflicht schon erfüllen,
wenn lediglich auf den Antriebsachsen Allwetterreifen montiert sind.
Wegen der erheblichen Schubwirkung der schweren Fahrzeuge beim
Bremsen sei eine besser greifende Bereifung auch an den Vorderachsen




notwendig. Die nun fortgeschriebene lasche Regelung unterlaufe das
selbst verkündete Ziel von Verkehrsminister Ramsauer, die Gefahr
durch quer stehende Lkw zu reduzieren.



Pressekontakt:
ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland
Silvia Schöniger
Tel.: 09841/409-182
Fax: 09841/409-190
E-Mail: presse(at)arcd.de

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Datum: 26.11.2010 - 15:08 Uhr
Sprache: Deutsch
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