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Bundesratsentscheidungen / Winterreifen: konkretere Vorschriften und höhere Strafen / Begleitetes Fa

ID: 304445

(ots) - Die heute vom Bundesrat beschlossene
Konkretisierung der Winterreifen-Verordnung sorgt laut ADAC endlich
für mehr Klarheit: Autofahrer dürfen ab nächster Woche, wenn die
Neuregelung nach der Veröffentlichung in Kraft getreten ist, nicht
mehr mit Sommerreifen auf vereisten oder verschneiten Straßen
unterwegs sein. Ebenso vom Bundesrat verabschiedet: Das Modell
"Begleitetes Fahren ab 17" wird nach erfolgreicher Probephase
dauerhaft eingeführt.

Winterreifenverordnung: Für die weitaus meisten Autofahrer, die in
der kalten Jahreszeit bereits mit Winter- oder Ganzjahresreifen
unterwegs sind, ändert sich nichts. Wie vom ADAC gefordert,
verzichtete der Gesetzgeber auf eine generelle, zeitlich begrenzte
Winterreifenpflicht ohne witterungsbedingten Anlass. Wer jedoch mit
seinem Pkw bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder
Reifglätte ohne die sogenannten M+S-Reifen unterwegs ist, muss ab
nächster Woche mit einem Bußgeld von 40 Euro rechnen. Sorgt er dabei
für Behinderungen, beispielsweise an Steigungen, sind 80 Euro fällig.

Der ADAC empfiehlt entgegen der vorgeschriebenen Profiltiefe von
1,6 Millimetern ein Mindestprofil von 4 mm. Dieses sorgt für
wesentlich besseren Halt und kürzere Bremswege auf winterlichen
Straßen.

Begleitetes Fahren: Mit dem heutigen Beschluss wurde das
Begleitete Fahren ab 17 dauerhaft im Gesetz festgeschrieben. Es
ermöglicht Führerscheinanwärtern mit 16,5 Jahren die Anmeldung an
einer Fahrschule und mit 17 Jahren bereits die Prüfung. Nach
bestandener Prüfung darf er in Begleitung eines Erwachsenen
(mindestens 30 Jahre alt, fünf Jahre Führerschein, weniger als drei
Punkte im Verkehrszentralregister) ein Fahrzeug lenken.

Der ADAC sieht in der Einführung des Begleiteten Fahrens einen
ersten wichtigen Schritt zur Verbesserung der Fahrausbildung. Weitere




Schritte sind notwendig, weil Fahranfänger nach wie vor mit Abstand
mit den höchsten Risiken im Straßenverkehr konfrontiert sind. Vor
allem in der Zeit unmittelbar nach dem Führerscheinerwerb passieren
viele Unfälle, die auf mangelnde Gefahreneinschätzung und erhöhtes
Risikoverhalten zurückgehen. Deshalb sollten Fahranfänger auch nach
dem eigentlichen Führerscheinerwerb weiter begleitet und gezielt
geschult werden.



Pressekontakt:
ADAC-Öffentlichkeitsarbeit
Externe Unternehmenskommunikation
Redaktion Technik
Dr. Christian Buric
Tel.: ++ 49 (0) 89 7676-3866
Jürgen Grieving
Tel.: ++ 49 (0) 89 7676-6277

E-Mail: christian.buric(at)adac.de
E-Mail: juergen.grieving(at)adac.de

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Datum: 26.11.2010 - 14:27 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 304445
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Automobilindustrie


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