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Tierquälerei muss bestraft werden - Tierschutzorganisation verweigert Kooperation / Verband der deut

ID: 304130

(ots) - In den letzten Tagen prangerten Tageszeitungen und
TV-Sendungen von RTL und ARD tierquälerischen Lebendrupf auf
ungarischen Geflügelfarmen an. Das verwendete Filmmaterial stammt
hauptsächlich von der Tierschutzorganisation "Vier Pfoten", die diese
Bilder nach Aussagen eines Fernsehsenders im Sommer dieses Jahres
gedreht hat. Veröffentlicht wurde es im November, und bis jetzt - so
der Informationsstand des VDFI - sind die Straftäter und deren Helfer
unbehelligt geblieben.

Sowohl "ARD" als auch "Vier Pfoten" haben bisher auf Bitten des
Verbandes, das Dokumentationsmaterial den Strafverfolgungsbehörden
zur Verfügung zu stellen, nach Wissen des VDFI nicht reagiert. Auch
die Anfrage des VDFI an "Vier Pfoten", ob die betreffende Farm bei
den Behörden angezeigt wurde, blieb bisher unbeantwortet.

Ohne Beweismaterial können Behörden jedoch kein Strafverfahren
einleiten, was in der Konsequenz bedeuten könnte, dass weiterhin
wehrlose Tiere gequält werden. Deshalb startet der Verband der
deutschen Daunen- und Federnindustrie eine Mailingaktion, um mit
Hilfe der Endverbraucher "Vier Pfoten" und die berichtenden Medien
zur Weiterleitung ihres Beweismaterials an die Behörden zu bewegen.
Einen entsprechenden Vordruck stellt der Verband auf seiner Homepage
unter: http://www.vdfi.de/aktion zur Verfügung.

Der VDFI steht für 30 überwiegend als Familienbetriebe geführte
Unternehmen, die sich auf die Aufarbeitung von Federn und Daunen
spezialisiert haben. Rund 98% der anfallenden Menge an Federn und
Daunen sind lediglich Nebenprodukte der Geflügelfleischproduktion und
stammen aus Schlachtungen. Etwa 2% der Ware, die weltweit anfällt,
stammt von lebenden Tieren. Nach aktueller Rechtslage der EU darf nur
dann Material von lebenden Tieren verwendet werden, wenn es
vorsichtig während der Mauser - dem natürlichen Wechsel des




Federkleids -abgenommen wurde. Das bedeutet, dass es sich
ausschließlich um bereits ausgereifte Federn und Daunen handeln muss.
Die Entnahme von Federn und Daunen außerhalb der Mauser oder in einer
Art und Weise, die den Tieren Schaden zufügt oder sie sogar verletzt,
ist tierquälerisch und verboten.

Bettwarenproduzenten, die sich seit Jahrzehnten zum Verbraucher-
und Tierschutz bekennen, haben sich zu einer Dokumentation ihrer
Warenlieferungen verpflichtet. Das in 2010 im Europäischen Verband
der Bettfedern- und Bettwarenindustrie e. V. (EDFA) europaweit
verabschiedete Traceability-System tritt 2011 in Kraft. Es ermöglicht
den Herkunftsnachweis der verwendeten Ware und dokumentiert, dass
diese nicht tierquälerisch gewonnen wurden. Es wird den Firmen auch
ermöglichen, Risiken beim Wareneinkauf zu minimieren und somit
entscheidend helfen, die Verwendung von Lebendrupfware
auszuschließen. Am Vorabend der Ausstrahlung des ARD-Beitrags bei
Report Mainz am 22.11.2010 hat der Verband der deutschen Daunen- und
Federnindustrie Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Mainz gegen
Unbekannt wegen Tierquälerei erstattet. RTL hat am Folgetag seine
grundsätzliche Bereitschaft erklärt, ermittelnden Behörden das
Dokumentationsmaterial zur Verfügung zu stellen.



Pressekontakt:
Presserechtlich verantwortlich für den Inhalt:
Verband der Deutschen Daunen- und Federnindustrie e.V.,
Thomas-Mann-Str. 9a, 55122 Mainz,
vertreten d. d. Dipl. Volkswirtin Dr. Juliane Hedderich

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Datum: 26.11.2010 - 09:49 Uhr
Sprache: Deutsch
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