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Versicherungen: Erweiterte Zuständigkeit für den Ombudsmann

ID: 299177

(LifePR) - Der Vertrauensmann der Versicherungskunden erhält mehr Kompetenzen: Der Streitwert, bis zu dem der Ombudsmann künftig Beschwerden annehmen darf, steigt von 80 000 auf 100 000 Euro. Bis zu diesem Wert kann der Schlichter den Versicherungen eine Empfehlung für die Streitbeilegung geben. Der Wert, bis zu dem Versicherungsunternehmen Entscheidungen des Schlichters umsetzen müssen, verdoppelt sich auf nunmehr 10 000 Euro. Dies beschlossen die Gremien der freiwilligen Schlichtungsstelle mit Wirkung ab 18. November 2010. Damit übersteigt die Kompetenz des Versicherungsombudsmannes die Zuständigkeitsgrenze der Amtsgerichte (5000 Euro) deutlich.
Auch nach einer für sie negativen Entscheidung des Ombudsmannes können Verbraucher noch ordentliche Gerichte anrufen, um zu ihrem Recht zu kommen. Den Ombudsmann erreichen jährlich rund 18 000 Eingaben aus den verschiedenen Versicherungssparten. Beschwerden über die Kraftfahrtversicherung waren daran zu 9,2 Prozent beteiligt. Hauptgründe für Eingaben waren Einstufungen in die Kfz-Schadenklassen, Regressforderungen des Versicherers nach einer Unfallflucht oder Trunkenheitsfahrt, Diebstahlfälle in der Fahrzeugversicherung und Streit bei der Regulierung von Sturm-, Hagel- oder Wildschäden am Fahrzeug.
Die Schlichtungsstelle wurde von der Versicherungswirtschaft vor neun Jahren als eigenständiger Verein gegründet. Nahezu alle in Deutschland im Privatkundengeschäft aktiven Versicherungsunternehmen erkennen die Regeln und Entscheidungen des Schiedsrichters an. Wie sein Vorgänger Prof. Wolfgang Römer gilt auch der amtierende Ombudsmann Prof. Günter Hirsch, ehemaliger Präsident des Bundesgerichtshofes, in der Branche als unabhängig und neutral.ARCD

Der Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. mit Sitz im fränkischen Bad Windsheim ist Deutschlands einziger Auto- und Reiseclub. Von hier aus betreut der ARCD seine rund 100.000 Mitglieder individuell und rund um die Uhr - mit eigener, permanent besetzter Notrufzentrale und 1.400 Pannenhelfern allein in Deutschland. Im europäischen Ausland arbeitet der ARCD mit den dort etablierten Assisteuren und Versicherern zusammen. Neben umfassenden Schutzbriefleistungen und der Unterstützung durch einen speziellen Clubhilfe-Fonds bietet der ARCD seinen Mitgliedern vielfältige und exklusive touristische Leistungen. Als Gründungsmitglied des 2007 aus der Taufe gehobenen Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC engagiert sich der ARCD zudem aktiv in allen Fragen der Verkehrspolitik und Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder.





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Der Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. mit Sitz im fränkischen Bad Windsheim ist Deutschlands einziger Auto- und Reiseclub. Von hier aus betreut der ARCD seine rund 100.000 Mitglieder individuell und rund um die Uhr - mit eigener, permanent besetzter Notrufzentrale und 1.400 Pannenhelfern allein in Deutschland. Im europäischen Ausland arbeitet der ARCD mit den dort etablierten Assisteuren und Versicherern zusammen. Neben umfassenden Schutzbriefleistungen und der Unterstützung durch einen speziellen Clubhilfe-Fonds bietet der ARCD seinen Mitgliedern vielfältige und exklusive touristische Leistungen. Als Gründungsmitglied des 2007 aus der Taufe gehobenen Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC engagiert sich der ARCD zudem aktiv in allen Fragen der Verkehrspolitik und Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder.



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Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 18.11.2010 - 14:08 Uhr
Sprache: Deutsch
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