Fahren im Nebel / Weiter als die Automatik denken / ADAC: Auch Tagfahrlicht reicht nicht aus bei sch
(ots) - Automatische Lichtschalter, die dem Autofahrer das
Ein- und Ausschalten des Fahrlichts in der Dämmerung oder im Tunnel
ersparen, sind nicht darauf programmiert, auch bei Nebel für optimale
Sicherheit zu sorgen. Sie reagieren lediglich auf
Helligkeitsunterschiede, nicht aber auf andere Sichtbehinderungen wie
Nebel, Rauch oder starken Regen, bei gleichzeitiger relativer
Helligkeit. Der ADAC rät den Autofahrern deshalb dringend, bei
eingeschränkter Sicht selbst zum Lichtschalter zu greifen. Auch die
Nebelschlussleuchte wird durch die Lichtautomatik nicht betätigt und
muss in jedem Fall manuell zugeschaltet werden.
Fahrer, deren Fahrzeuge über ein sogenanntes Tagfahrlicht
verfügen, sollten bei Nebel auf das normale Fahrlicht wechseln. Beim
Tagfahrlicht bleibt die Heckpartie des Fahrzeugs unbeleuchtet, auch
das Nebelschlusslicht lässt sich nicht einschalten.
Der Schalter für das Nebelschlusslicht, das nur bei Nebel und nur
bei Sicht-weiten unter 50 Metern benutzt werden darf, bleibt bei
vielen Fahrzeugen auch nach dem Ausschalten des Lichts in seiner
aktiven Stellung. Das führt in der Praxis häufig dazu, dass die
nächste Fahrt mit Licht mit brennender Nebelschlussleuchte erfolgt,
auch wenn gar kein Nebel mehr ihren Einsatz rechtfertigt. Der ADAC
weist darauf hin, dass dieser Verkehrsverstoß mit 10 Euro geahndet
werden kann. Erheblich teurer wird es, wenn man bei Nebel oder
schlechter Sicht ohne Licht unterwegs ist. Dann drohen ein Bußgeld
von 40 Euro und drei Punkte in Flensburg.
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Externe Kommunikation
Maximilian Maurer
Tel.: +49(0)89 76 76 2632
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Datum: 18.11.2010 - 10:43 Uhr
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