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Bei Doppelnutzung eindeutige Vereinbarungen treffen

ID: 298133

Privates und Berufliches auf mobilen Geräten


(PresseBox) - Private mobile Geräte wie Handys, Smartphones oder Laptops für den Job zu nutzen, ist in vielen Unternehmen gang und gäbe. Umgekehrt dürfen betriebliche Geräte oftmals auch für persönliche Zwecke verwendet werden. Die Art und Weise der Doppelnutzung sollte technisch gesichert eingerichtet und eindeutig vertraglich geregelt werden, rät das iX-Magazin in der aktuellen Ausgabe 12/2010.
Bei der Doppelnutzung von PCs, Laptops, Smartphones und Handys entstehen oftmals brisante Interessenüberschneidungen. Auf der technischen Seite geht es vor allem um Bereiche wie Datenübertragung,
-zugriff, -sicherung und Schutzmechanismen. Auf der anderen Seite betrifft das sowohl lizenz- und steuerrechtliche Fragen als auch arbeitsrechtliche. Vor allem bei Auflösung von Arbeitsverhältnissen kann es zu komplizierten juristischen Auseinandersetzungen kommen.
Lizenzrechtlicher Klärungsbedarf entsteht, wenn ein Mitarbeiter Software auf Firmen-PCs installiert, die nicht dafür lizenziert ist. Auf der sicheren Seite bei all dem ist, wer die Art und Weise der privaten Nutzung von solchen Betriebsmitteln eindeutig vertraglich regelt. Schließlich können technische Verfahren die Brisanz der juristischen Fragestellungen mindern. "Für Handys und Smartphones bieten einige Mobilfunkanbieter Produkte an, die auf einem Gerät virtuell zwei Nutzerkonten einrichten, je eines für die private und geschäftliche Zwecke. Zwischen den beiden Konten wechselt der Nutzer durch die Eingabe der passenden PIN", erläutert iX-Redakteur Ralph Hülsenbusch. Für Laptops und dergleichen ist ebenfalls die Einrichtung mehrerer Benutzerkonten oder sogar eines zweiten Betriebssystems denkbar, um lizenzrechtlichen Reibereien aus dem Weg zu gehen. "Wer eine vollständige Trennung privater von beruflichen Daten wünscht, arbeitet besser gleich mit getrennten Festplatten oder nutzt bei entsprechendem Know-how Virtualisierungstechniken", ergänzt der iX-Experte.




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Datum: 17.11.2010 - 11:36 Uhr
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