InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Bei Doppelnutzung eindeutige Vereinbarungen treffen / Privates und Berufliches auf mobilen Geräten

ID: 298034

(ots) - Private mobile Geräte wie Handys, Smartphones
oder Laptops für den Job zu nutzen, ist in vielen Unternehmen gang
und gäbe. Umgekehrt dürfen betriebliche Geräte oftmals auch für
persönliche Zwecke verwendet werden. Die Art und Weise der
Doppelnutzung sollte technisch gesichert eingerichtet und eindeutig
vertraglich geregelt werden, rät das iX-Magazin in der aktuellen
Ausgabe 12/2010.

Bei der Doppelnutzung von PCs, Laptops, Smartphones und Handys
entstehen oftmals brisante Interessenüberschneidungen. Auf der
technischen Seite geht es vor allem um Bereiche wie Datenübertragung,
-zugriff, -sicherung und Schutzmechanismen. Auf der anderen Seite
betrifft das sowohl lizenz- und steuerrechtliche Fragen als auch
arbeitsrechtliche. Vor allem bei Auflösung von Arbeitsverhältnissen
kann es zu komplizierten juristischen Auseinandersetzungen kommen.

Lizenzrechtlicher Klärungsbedarf entsteht, wenn ein Mitarbeiter
Software auf Firmen-PCs installiert, die nicht dafür lizenziert ist.
Auf der sicheren Seite bei all dem ist, wer die Art und Weise der
privaten Nutzung von solchen Betriebsmitteln eindeutig vertraglich
regelt. Schließlich können technische Verfahren die Brisanz der
juristischen Fragestellungen mindern. "Für Handys und Smartphones
bieten einige Mobilfunkanbieter Produkte an, die auf einem Gerät
virtuell zwei Nutzerkonten einrichten, je eines für die private und
geschäftliche Zwecke. Zwischen den beiden Konten wechselt der Nutzer
durch die Eingabe der passenden PIN", erläutert iX-Redakteur Ralph
Hülsenbusch. Für Laptops und dergleichen ist ebenfalls die
Einrichtung mehrerer Benutzerkonten oder sogar eines zweiten
Betriebssystems denkbar, um lizenzrechtlichen Reibereien aus dem Weg
zu gehen. "Wer eine vollständige Trennung privater von beruflichen
Daten wünscht, arbeitet besser gleich mit getrennten Festplatten oder




nutzt bei entsprechendem Know-how Virtualisierungstechniken", ergänzt
der iX-Experte.

Titelbild iX 12/2010
http://www.heise-medien.de/presseinfo/bilder/ix/10/ix122010.jpg

Ihre Ansprechpartnerin für Rückfragen:

Sylke Wilde Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Telefon+49 [0] 511
5352-290 Telefax +49 [0] 511 5352-563 sylke.wilde(at)heise-medien.de
Aktuelle Meldungen aus der Heise Medien Gruppe finden Sie unter
http://www.heise-medien.de/presseinfo

Unter http://www.heise-medien.de/presseabo können Sie sich für den
Mail-Service anmelden. Dann erhalten Sie automatisch jede neue
Pressemitteilung aus der Heise Medien Gruppe per E-Mail.



Pressekontakt:
iX-Magazin
Sylke Wilde
Telefon: 0511 / 5352 - 0
sylke.wilde(at)heise-medien.de

Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Mit der Keyword-Datenbank von Searchmetrics können SEO-Agenturen nun auch die Performance österreich Eingangsrechnungen im Blick: scanview®-Modul Invoice Intelligence sorgt für Effizienzsteigerung in U
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 17.11.2010 - 11:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 298034
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Hannover


Telefon:

Kategorie:

Softwareindustrie


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 88 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Bei Doppelnutzung eindeutige Vereinbarungen treffen / Privates und Berufliches auf mobilen Geräten"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

iX-Magazin (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von iX-Magazin



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.271
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 23


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.