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Tödlicher Autounfall in Seckenhausen - VOX beleuchtet Hintergründe / Am 21. November um 17:00 Uhr in

ID: 297901

(ots) - 4. Januar 2010: Der 20-jährige Martin Meyer gerät
nachts auf dem Heimweg mit seinem Renault Twingo mitten auf der B51
in Seckenhausen unter einen unbeleuchteten LKW-Anhänger und kommt
dabei ums Leben. In der Beitragsreihe "Die Unfallakte" greift das
VOX-Magazin "auto mobil" den Unfall auf und dokumentiert ganz genau
die Umstände, die zu dem tragischen und unnötigen Unfall geführt
haben.

Ein polnischer LKW-Fahrer stellt mitten auf einer unbeleuchteten
Bundesstraße einen LKW-Anhänger, eine sogenannte Wechselbrücke, ab
und provoziert dadurch einen folgenschweren Unfall. In Zusammenarbeit
mit der Sachverständigenorganisation Dekra hat VOX das
Unfallgeschehen nachgestellt. Für Unfallanalytiker Dipl.-Ing. Norbert
Todt war das Verhalten des LKW-Fahrers völlig verantwortungslos: "Für
mich schwankt das Abstellen einer Wechselbrücke auf einer dunklen
Fahrbahn zwischen Dummheit und groben Leichtsinn. Die Wechselbrücke
ist Ladung und hat auf der Fahrbahn überhaupt nichts zu suchen." Der
Fahrer hatte sich aufgrund von Schnee und Eis nicht in der Lage
gesehen, die Wechselbrücke ordnungsgemäß in einem Gewerbegebiet in
Seckenhausen abzustellen. "Selbst eine Streifenwagenbesatzung von uns
hätte die abgestellte Wechselbrücke um Haaresbreite übersehen",
erinnert sich Johann Dieter Oldenburg von der Polizeiinspektion in
Weyhe an den Unfall. Bleibend ist auch seine Erinnerung an die
Vernehmung des Unfallverursachers: "Es gab keine Worte des Bedauerns
und er hat auch nicht gesagt, dass es ihm irgendwie leid tut. Mag
sein, dass es an Sprachproblemen gelegen hat, aber er hat irgendwie
gleichgültig gewirkt", so Oldenburg. Gegen den LKW-Fahrer wurde ein
Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung in Höhe von 720 Euro erlassen.
Für Bianka Meyer, die Mutter des tödlich verunglückten Autofahrers,
nicht nachvollziehbar: "Warum ist eine Straftat, die das Leben meines




Sohnes kostet, nicht mehr wert?" Ausschlaggebend für die Höhe des
Strafbefehls sind die wirtschaftlichen und sozialen Umstände, unter
denen der LKW-Fahrer in Polen lebt. Der Vater von drei Kindern wurde
inzwischen von der Spedition entlassen und ist laut VOX-Recherchen
auch nicht in der Lage, die gesamte Summe auf einmal zu zahlen. "Ihm
bleibt ein zur Verfügung stehendes Einkommen von monatlich 240 Euro.
Geteilt durch 30 ergibt das einen Tagessatz von acht Euro", so
Oberstaatsanwalt Scheerer. Der Strafbefehl wird deshalb in
monatlichen Raten von jeweils 25 Euro abgetragen. Für Bianka Meyer
bleibt das folgenschwere Vorgehen des LKW-Fahrers unerklärlich: "Ich
werde es nie begreifen. Aber ich werde alles tun, damit sich Unfälle
dieser Art nicht wiederholen", so die 43-Jährige.

"Die Unfallakte: Seckenhausen" am 21. November 2010 um 17:00 Uhr
bei "auto mobil".

Weitere Informationen finden Sie im VOX-Pressezentrum unter
http://kommunikation.vox.de



Pressekontakt:
VOX Kommunikation und Presse, Julia Kikillis, Tel.: 0221/456 81505
Bei Fotowünschen: VOX Bildredaktion, Jasmin Menzer, Tel.: 0221/456
81516

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Datum: 17.11.2010 - 09:53 Uhr
Sprache: Deutsch
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