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sevenload klärt Haftungsfrage für Videoinhalte

ID: 296976

(ots) - Das Oberlandesgericht Hamburg hat zugunsten des
Social Video Networks sevenload.com entschieden und damit eine
wichtige Klarstellung für Online-Videoportale getroffen. Mit seinem
Urteil vom 29. September 2010 (Az. 5 U 9/09) hebt das OLG Hamburg ein
Urteil des Landgerichts Hamburg von Dezember 2008 auf, das auf Antrag
eines Musikverlags eine einstweilige Verfügung veranlasst hatte. Die
sevenload GmbH, Anbieter des Videoportals sevenload.com, macht sich
nach Ansicht der Richter des OLG Hamburg die von Nutzern
hochgeladenen Videos nicht zu Eigen und muss sich nicht als Täter,
Teilnehmer oder Störer einer Urheberrechtsverletzung verantworten.
Damit klärt sevenload gerichtlich die Haftungsfrage für viele
Anbieter von Videoportalen hinsichtlich der Verantwortung für
nutzergenerierte Inhalte.

"Uns ging es in diesem Rechtsstreit nicht darum, im Sinne von
piratierten Plattformen die Nichthaftung eines Providers noch einmal
klarzustellen. Als Plattformbetreiber betrachten wir uns als Partner
der Content-Rechteinhaber und stehen dafür ein, dass Musikrechte in
Audio und Video auf Basis eines fairen Erlösbeteiligungsmodells
entsprechend ihres Beitrags zur Wertschöpfung vergütet werden", sagt
Axel Schmiegelow, Geschäftsführer (CEO) von sevenload, und führt
fort: "Die Musikindustrie kann hier als ein besonders wichtiger und
beispielhafter Partner für alle Content-Rechteinhaber betrachtet
werden, weil die Wertschöpfungskette der meisten Musikinhalte recht
komplex ist. Seit fünf Jahren findet ein Tauziehen zwischen
Verwertungsgesellschaften, Verlagen und Labels statt, das letztlich
nur verhindert, dass die Musikindustrie an dem Streaming-Videomarkt
angemessen teilnimmt. Es ist an der Zeit, dass die Musikindustrie
gemeinsam mit den Plattformbetreibern eine faire Lösung für die
gesamte Branche erarbeitet."





Hintergrund zum Urteil des Oberlandesgericht Hamburg (Az. 5 U
9/09) Im Dezember 2008 urteilte das Landgericht Hamburg gegen das
Social Video Network sevenload.com, dass das Unternehmen sich die von
Nutzern hochgeladenen Videos "zu Eigen gemacht" und sich als Täter
einer Urheberrechtsverletzung zu verantworten habe. In einer
aktuellen Entscheidung hat das OLG Hamburg die einstige Entscheidung
des LG Hamburg in einem Urteil vom 29. September (Az. 5 U 9/09) in
vollem Umfang aufgehoben und zugunsten von sevenload entschieden. Das
Videoportal sevenload haftet nicht als Täter, Teilnehmer oder Störer
im Fall einer Urheberrechtsverletzung. Unter Anwendung des vom BGH
bestätigten "Chefkoch-Urteils" stellte das OLG fest, dass die hier
dargelegten Grundsätze bei sevenload nicht eingreifen. Als einen
Punkt legte das OLG Hamburg dar, dass im User Generated
Content-Bereich der Plattform insbesondere keine redaktionelle
Überprüfung der Inhalte von Nutzern stattfindet. Auch die technische
Darstellung der Inhalte in Charts oder nach Themengebieten bei
sevenload stellt keine überprüfte Freischaltung der Inhalte dar.
Beanstandete Videos werden bei sevenload unverzüglich nach Kenntnis
gesperrt.

Downloads und weiterführende Links:

Pressemitteilung im sevenload Newsroom
http://corporate.sevenload.com/de/newsroom/1719,1

Pressemitteilung als PDF-Dokument
http://pr.inside-sevenload.com/files/2010/11/PM_Haftungsfrage.pdf

Pressefoto Axel Schmiegelow, Geschäftsführer (CEO) von sevenload
http://pr.inside-sevenload.com/files/2010/09/Axel-Schmiegelow.jpg

Über sevenload:

Die sevenload GmbH entwickelt in den Bereichen IPTV und Social
Media moderne Anwendungen und Produkte, mit denen sich Nutzern und
Zuschauern neue Dimensionen des Fernsehens und in der
Onlineunterhaltung eröffnen. Das Unternehmen betreibt mit
sevenload.com eines der weltweit führenden Social Video Networks für
kostenfreie Premium-TV-Inhalte, offizielle Musikvideos und
interaktive WebTV-Channel. Für das heimische Wohnzimmer stellt
sevenload eine Auswahl der Videos von über 1.800 Channel auf modernen
Hybrid-TV-Geräten und Set-Top-Boxen bereit. Im Geschäftskundenbereich
produziert das Unternehmen als Technologieanbieter attraktive und
individuelle IPTV-Plattformen, Mediatheken und Videoportale mit der
"sevenload video site". Weitere Informationen unter
http://corporate.sevenload.com .



Pressekontakt:
Ansprechpartner für die Presse:
Mike Schnoor
Head of PR & Corporate Communications

sevenload GmbH
Vogelsanger Str. 78
D-50823 Köln

Tel.: +49-221-78876-10
Fax: +49-221-78876-50
Mail: ms(at)sevenload.com
Web: http://www.sevenload.com

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Datum: 16.11.2010 - 08:23 Uhr
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