Streitüber Luxusfüller: netzwerk recherche begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin z
(ots) - Die Journalistenorganisation netzwerk recherche
begrüßt die aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin, das
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) auch auf die Bundestagsverwaltung
anzuwenden. Damit hat ein Journalist teilweise Recht bekommen, der
von der Verwaltung wissen wollte, welche Abgeordneten im vorigen Jahr
Luxusfüller und Digitalkameras über ihr Anschaffungsbudget von
jährlich 12.000 Euro abgerechnet haben. 2009 war bekannt geworden,
dass 115 Parlamentarier zwischen Januar und Oktober insgesamt 396
Füller und Kugelschreiber einer Luxusmarke bestellt und aus
Steuergeldern abgerechnet hatten. Dadurch sind Kosten von insgesamt
68.800 Euro angefallen sind. Die Bundestagsverwaltung hatte die
Zahlen bestätigt, aber keine Angaben zu den Namen gemacht.
Ein formeller Antrag des Journalisten unter Berufung auf das
Informationsfreiheitsgesetz, das jedem Bürger grundsätzlich den
Zugang zu Behördeninformationen gewährt, wurde von der
Bundestagsverwaltung abgelehnt. Die Verwaltung argumentierte, es
würden ansonsten die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Firma
offengelegt, die den Bundestag mit Büromaterial beliefert. Außerdem
verursache die Herausgabe der Namen und Zahlen einen zu hohen
Verwaltungsaufwand. Diese Argumente hielt das Verwaltungsgericht
Berlin, das über den Streitfall zu entscheiden hatte, nicht für
stichhaltig und gab dem klagenden Journalisten grundsätzlich recht.
Allerdings wurde der Bundestagsverwaltung aufgetragen, alle 617
Abgeordneten der vorigen Legislaturperiode anzuschreiben und sie nach
ihrer Zustimmung zu fragen. Nur wenn die Abgeordneten einwilligen,
werden ihre Abrechnungen offengelegt.
"Die Blockadehaltung der Bundestagsverwaltung ist leider typisch
für den Umgang der Behörden mit dem journalistischen
Informationsauftrag", so Manfred Redelfs, Experte für Auskunftsrecht
der Journalistenorganisation netzwerk recherche. "Viele Ämter haben
den Sinn des Transparenzgesetzes bis heute nicht verstanden und
halten mit fadenscheinigen Argumenten am Amtsgeheimnis fest, einem
Relikt des Obrigkeitsstaates. Gut, dass das Gericht das vorgeschobene
Argument, der Verwaltungsaufwand stehe einer Auskunftserteilung im
Weg, nicht gelten gelassen hat".
Allerdings kritisiert netzwerk recherche, dass die Verwendung des
Büroetats pauschal als personenbezogene Information eingestuft wurde,
die laut Informationsfreiheitsgesetz nur nach Zustimmung des
Betroffenen freigegeben werden dürfe. "Es geht hier um die Verwendung
von Steuergeldern durch Personen, die ein öffentliches Amt bekleiden,
nicht um die Frage, was die Abgeordneten in Ihrer Freizeit machen
oder von ihrem persönlichem Geld anschaffen", unterstreicht Redelfs.
netzwerk recherche begrüßt es nachdrücklich, wenn Journalisten wie
im vorliegenden Fall von ihren Auskunftsrechten Gebrauch machen und
sie zur Not auch gerichtlich durchsetzen. Weil das Gesetz leider
viele Schwächen und Unklarheiten aufweist, ist es überfällig, seine
Reichweite anhand von Musterprozessen auszuloten.
"Politikverdrossenheit kann man nicht mit Geheimhaltung begegnen,
sondern nur mit mehr Transparenz entgegenwirken", bilanziert Redelfs.
Pressekontakt:
Für Rückfragen erreichen Sie Dr. Manfred Redelfs unter 040/30 618-356
oder 0151/180 533 85.
E-Mail: info(at)netzwerkrecherche.de
Hintergründe zu den Informationsfreiheitsrechten:
http://www.netzwerkrecherche.de/Projekte/Infofreiheitsgesetz-IFG/
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Datum: 12.11.2010 - 10:15 Uhr
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