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Sterbegeldversicherung: Nicht nur reine Bestattungsvorsorge

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Die Sterbegeldversicherung dient nicht allein der Bestattungsvorsorge. Viele Bürger möchten ihren Hinterbliebenen auch ein kleines finanzielles Polster hinterlassen.


(IINews) - Seit dem Wegfall des Sterbegeldes der Gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2004 müssen viele Bürger reagieren und nun in Eigenverantwortung sich der Bestattungsvorsorge annehmen. Oftmals ist noch keine Absicherung für den Todesfall vorhanden und Sparguthaben wurde auch keines angelegt. Im Zweifelsfall kommen für die Angehörigen im Trauerfall auch noch die Kosten der Bestattung hinzu.

Informationen zur Sterbegeldversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/sterbegeldversicherung.html

Mittlerweile rückt die Sterbegeldversicherung aufgrund dieser Umstände wieder in den Mittelpunkt. Vielfach sichern sich so ältere Bürger ab, um die Bestattungsvorsorge geregelt zu wissen. In vielen Fällen schließen auch Verwandte, wie z. B. die Kinder für die Eltern die Sterbegeldversicherung ab. Dabei spielt ein Aspekt eine wichtige Rolle: Das eingezahlte Kapital gehört zum sogenannten Schonvermögen und kann auch bei u. a. bei der Unterbringung im Pflegeheim nicht zur Verwertung herangezogen werden.

Aber nicht nur allein die Bestattungsvorsorge spielt bei der Sterbegeldversicherung eine Rolle. Viele Bürger möchten sich auch einen außergewöhnlichen Bestattungswunsch erfüllen wie etwa eine See- oder Luftbestattung. Der Versorgungsgedanke spielt auch noch mit eine große Rolle. Denn viele Kunden gehen über eine für die Bestattung ausreichende Versicherungssumme hinaus, um für die Verwandten noch ein finanzielles Polster zu hinterlassen. Ab einem bestimmten Alter ist nämlich der Abschluss einer normalen Lebensversicherung nur noch mit Hindernissen möglich, ggf. wird ein Antrag aufgrund des Gesundheitszustandes sogar abgelehnt.

Da bei der Sterbegeldversicherung in der Regel keine Gesundheitsfragen gestellt werden, spielt also die Konstitution des Antragsstellers keine Rolle. Auch mit Vorerkrankung ist der Versicherungsschutz also möglich. Darüber hinaus bieten mittlerweile viele Gesellschaften, darunter die ARAG, die VPV oder die Generali auch Versicherungssummen bis 15.000 Euro an, um im Todesfall für die Hinterbliebenen ein bisschen Luft zu schaffen.





Von der IAK GmbH, einen der größten deutschen Internet-Versicherungsmakler, werden mittlerweile zwei Gesellschaften angeboten, die diesen Rahmen noch deutlich übertreffen: Das ist einmal die Rheinland mit bis zu 25.000 Euro Versicherungssumme und die DIREKTE LEBEN mit bis zu 30.000 Euro Versicherungssumme. Die IAK GmbH reagiert damit auf den Wunsch der Kunden, eine Lebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung auch mit größeren Summen anbieten zu können. Dabei muss aber immer klar sein, dass zur Risikominderung beide Gesellschaften eine Wartezeit von 36 Monaten haben. Trotz allem: Man muss nicht kerngesund sein, um einen vernünftigen Versicherungsschutz wählen zu können.

Bildquelle: Joujou, www.pixelio.de

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Datum: 02.11.2010 - 08:55 Uhr
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Kategorie:

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