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Liquidation des Degi Europa - Hahn Rechtsanwälte sehen gute Chancen auf Schadensersatz

ID: 282960

(ots) - Die schlechten Botschaften bei den offenen
Immobilienfonds reißen nicht ab: Am Freitag, 22. Oktober, wurde
bekannt gegeben, dass der zweite bundesdeutsche offene
Immobilienfonds, der Degi Europa, abgewickelt wird. Betroffen sind
rund 90.000 Anleger, die rund 1,3 Milliarden Euro investiert haben.
Der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft empfiehlt betroffenen Anlegern "Schadensersatzansprüche
gegen die beratende Bank und vorsorglich auch gegen die
Kapitalanlagegesellschaft prüfen zu lassen." Grundlage dafür seien
eine mögliche Falschberatung und eventuell fehlerhafte Angaben im
Prospekt. "Die betroffenen Anleger müssen allerdings gegebenenfalls
jetzt schnell handeln", sagt Hahn, "denn Schadensersatzansprüche
verjähren bei fahrlässiger Pflichtverletzung spätestens drei Jahre
nach Erwerb der Fondsanteile." Dabei sei es unerheblich, ob die
Anteile gehalten oder jetzt über den Zweitmarkt verkauft würden, denn
dann "kann immer noch der Differenzbetrag gegenüber der Bank geltend
gemacht werden."

Beim Degi Europa ist der Handel von Anteilen seit Oktober 2008
ausgesetzt. Er hätte am 1. November 2010 wieder aufgenommen werden
müssen. Jetzt hat die Fondsgeschäftsführung entschieden, den Fonds
abzuwickeln. Mit der Liquiditätsquote von über 30 Prozent sei nicht
gewährleistet, dass alle rückgabewilligen Anleger bei Wiedereröffnung
des Degi Europa ihre Anteile zurückgeben könnten. Der Fonds weist per
Ende September 2010 eine negative Wertentwicklung von 23,7 Prozent
auf.

"Es ist zu befürchten, dass die Abwicklung der ersten beiden
bundesdeutschen offenen Immobilienfonds - des KanAm US-Grundinvest
und des Degi Europa - negative Auswirkungen auf den Morgan Stanley P2
Value hat, der zum 1. November 2010 wiedereröffnen soll", meint Hahn,
der bereits zahlreiche Anleger von verschiedenen offenen




Immobilienfonds vertritt.

Insgesamt haben rund drei Millionen Bundesbürger etwa 88
Milliarden Euro in offene Immobilienfonds investiert. Mehr als
800.000 Anleger haben derzeit keinen Zugriff auf ihre Anlagen in Höhe
von rund 25 Milliarden Euro, weil die Fonds geschlossen sind
beziehungsweise bereits abgewickelt werden.

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) nimmt laut JUVE, Handbuch
für Wirtschaftskanzleien 2009/2010, eine Spitzenposition bei den
bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein. Der
Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren
ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und
RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den "häufig
empfohlenen" Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit
Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich
Kapitalanleger.



Kanzleikontakt:
Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft
RA Peter Hahn
Am Kaiserkai 10
20457 Hamburg
Fon: +49-40-367987
Fax: +49-40-365681
E-Mail:
peter.hahn(at)hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de

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Datum: 25.10.2010 - 13:09 Uhr
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