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Berufsunfähigkeitsschutz bei Vorerkrankungen

ID: 281670

Privater Berufsunfähigkeitsschutz ist für alle arbeitenden Personen existenziell wichtig, da der staatliche Schutz über die gesetzliche Rentenversicherung völlig unzureichend ist. Oft scheitert der Abschluss einer geeigneten und qualitativ hochwertigen Berufsunfähigkeitsversicherung allerdings an gesundheitlichen Beschwerden, die bei Antragstellung angegeben werden müssen. Häufig verlangen die Versicherer hohe Zuschläge oder lehnen Anträge sogar ab. Unabhängige Versicherungsmakler können bei Vorerkrankungen im Rahmen einer Risikovoranfrage vorab bei verschiedenen Versicherern abklären, wie der Gesundheitszustand von den Berufsunfähigkeitsversicherern beurteilt wird.


(IINews) - Wer trotz gesundheitlicher Beschwerden auf eigene Faust einen Antrag bei einem Versicherer stellt und dann einen Risikozuschlag zahlen soll oder sogar abgelehnt wird, landet in der Regel automatisch in der Wagnisdatei der Versicherer. Andere Berufsunfähigkeitsversicherer können anschließend auf diese Daten zugreifen und würden einen Antrag besonders kritisch prüfen, wenn zuvor bereits ein Versicherer abgelehnt hat.

Die sicherere Vorgehensweise wäre es, vorab mittels eines unabhängigen Experten zur Berufsunfähigkeitsversicherung verschiedene Angebote berechnen und anschließend eine Risikovoranfrage bei mehreren in Frage kommenden Versicherern stellen zu lassen. Dies hat den Vorteil, dass mehrere Versicherer parallel die Gesundheitsangaben prüfen und anschließend ihre Beurteilung abgeben, zu welchen Konditionen ein Antrag angenommen würde.

Die Handhabung der Versicherer ist hierbei recht unterschiedlich. Während einige Versicherer Anträge bei gewissen Vorerkrankungen schnell ablehnen, arbeiten andere Versicherer häufig mit Leistungsausschlüssen, wiederum andere mit Risikozuschlägen. Im Rahmen der Risikovoranfrage werden diese Beurteilungen der Versicherer vor einer endgültigen Entscheidung für oder gegen eine Gesellschaft geklärt. Zusätzliche Kosten für die Risikovoranfrage entstehen in der Regel nicht.

Weitere Informationen zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung sind auf der Internetseite www.BU-Kompass.de zu finden.



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