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Softair Waffen: Die Gesetzeslage beachten!

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Viele Waffenliebhaber haben die Möglichkeit, sich ihre originalen Vorbilder in Form von Softair Waffen zu kaufen. Bereits mit 14 Jahren hat man die Möglichkeit, gewisse Softair Pistolen oder Gewehre zu erwerben. Wer vielleicht schon einmal in Italien auf Urlaub war, dem sind diese Artikel vielleicht schon in einem der verschiedensten Spielzeug Geschäfte aufgefallen.

(IINews) - Dieses Spielzeug, oft bei Jungen sehr beliebt, kennt bei manchen Ladenbesitzern oft nur eine schwache Altersbegrenzung. Jedoch sieht die Gesetzgebung, je nach Staat verschieden, meist einen strengen Umgang mit diesem so genannten Spielzeug vor. So richtet sich beispielsweise in Deutschland der Besitz einer solchen Feuerwaffe an gewisse gesetzliche Voraussetzungen. Diese hängen meistens mit der Stärke und damit von der Gefahr, die von einer solchen Waffe ausgehen kann, zusammen.
Die Stärke wird dabei in Joule gemessen und kann je nach Funktionsweise unterschiedlich ausfallen. Softair Waffen funktionieren beispielsweise mit Hilfe einer Feder. Der Vorteil dabei ist, dass man die Waffe nicht aufladen muss. Man kann den Lauf mit reiner Muskelkraft spannen. Jedoch lädt die Waffe nicht automatisch durch und man kann dadurch nicht so oft hintereinander abfeuern, wie dies vergleichsweise mit einer gasbetriebenen Waffe möglich ist. Außerdem gibt es noch AEG Softair Pistolen, die mit einem batteriebetriebenen Motor funktionieren. Sie sind meist in Halbautomatik und Vollautomatik Ausführungen erhältlich.
Länderspezifische Gesetze kann man entweder bei seinem Händler erfragen oder im Internet. In Foren und in Webshops erhält man die genauen Bestimmungen, um nicht in Verwicklung mit dem Gesetz zu kommen. Beispielsweise ist das Mitführen von Softair Waffen in Deutschland stark geregelt und darf eigentlich nur ohne Verpackung in den eigen vier Wänden verwendet werden. Auf der Straße muss die Pistole oder die Langwaffe in einer Verpackung transportiert werden. Zudem ist der Besitz in Frankreich von Softair Waffen mit einer Stärke von bis zu 0,8 Joule erlaubt, in Deutschland gelten aber andere Regelungen.



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Bereitgestellt von Benutzer: yung
Datum: 19.10.2010 - 19:23 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Patrick Berger
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Innsbruck


Telefon: 06646582736

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