Tipps für den Alltag/Urteil / Parken auf eigene Gefahr / Herabfallende Eicheln oder Kastanien gehör

(ots) -
Wer sein Auto im Herbst unter einer Eiche abstellt, muss, wie die
HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung mitteilt, wissen, was er tut. Für
Dellen oder Beulen, die herabfallende Früchte hinterlassen, ist der
Kfz-Halter darum selber zuständig. Diese Ansicht vertreten zumindest
die Oberlandesgericht Hamm (Az. 9 U 219/08) und das Amtsgericht
Potsdam (Az. 20 C 55/09) in ihren Urteilen. Anders als bei
herabfallenden morschen Ästen sei der Besitzer nicht verpflichtet,
jemanden vor dieser Gefahr zu schützen. Es liege nun einmal in der
Natur der Sache, dass ein Baum im Herbst Früchte träg,
dementsprechend handele es sich beim Herabfallen von Eicheln und
Kastanien lediglich um ein allgemeines Lebensrisiko. Wollte der
Besitzer das ausschließen, müsste er seine Bäume total
zurückschneiden. Dies hielten die Gerichte wiederum für nicht
zumutbar. Zudem sei es unter ökologischen und naturschützerischen
Aspekten auch nicht wünschenswert.
Pressekontakt:
HUK-COBURG
Pressestelle
Bahnhofsplatz
96444 Coburg
Tel.: 09561 96-2080/81/82
Fax: 09561 96-3680
presse(at)huk-coburg.de
http://www.huk.de
Leitung: Alois Schnitzer
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Hintergründe eines erschütternden Justizfalls werd" alt="betrifft: Das tote Mädchen vom BodenseeDie Hintergründe eines erschütternden Justizfalls werd">
Datum: 15.10.2010 - 09:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 275526
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Coburg
Telefon:
Kategorie:
Vermischtes
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 103 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Tipps für den Alltag/Urteil / Parken auf eigene Gefahr / Herabfallende Eicheln oder Kastanien gehör"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
HUK-Coburg huk_kasta3462druck.jpg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).