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Gesundheitsausgaben im Alter spürbar senken

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NÜRNBERGER Beitragsentlastungstarif

(LifePR) - Mit ihrem neuen Beitragsentlastungstarif (BET) bietet die NÜRNBERGER Krankenversicherung AG (NKV) Kunden in der Vollversicherung die Möglichkeit, ihre Gesundheitsausgaben im Alter spürbar zu senken. Im Vergleich zu marktüblichen Angeboten kann der Tarif mit einigen interessanten Merkmalen aufwarten.
Nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben sinkt in der Regel das verfügbare Einkommen. Kosten, etwa für die private Krankenversicherung, laufen aber weiter. Diesem Problem lässt sich mit dem Beitragsentlastungstarif entgegenwirken.
Arbeitnehmer, Selbstständige und Beamte zwischen 21 und 55 Jahren können ihn zu ihrer Vollversicherung bei der NKV abschließen.
Die Höhe der Prämien ist flexibel wählbar, einen Mindestbeitrag gibt es nicht. Ab dem 67., falls gewünscht schon ab dem 60. Lebensjahr wird der Kunde entlastet und muss weniger für seine Vollversicherung bezahlen.
Anders als im Markt üblich kann der Kunde beim BET der NÜRNBERGER die Beitragszahlung ohne Gesundheitsprüfung erhöhen. Und: In der Entlastungsphase profitieren Kunden ab dem Alter 70 alle drei Jahre von einer 10-prozentigen Erhöhung des bei Beginn der Ermäßigung geltenden Entlastungsbetrags.
Die Beiträge für den Entlastungstarif sind voll von der Steuer absetzbar. Weiterer Vorteil: Wird der Arbeitgeberzuschuss zur Vollversicherung nicht voll ausgeschöpft, beteiligt sich der Arbeitgeber an der Prämienzahlung.
Beispiel: Ein 35-jähriger Arbeitnehmer, der seinen Krankenversicherungsbeitrag ab Alter 67 um 200 EUR monatlich senken möchte, zahlt brutto 50,40 EUR monatlich für den BET.
Solange er berufstätig ist, beträgt sein Nettoaufwand nach Abzug des Arbeitgeberzuschusses und der Steuerersparnis bei einem Steuersatz von 30 % nur 17,64 EUR.
Sollte die bestehende Vollversicherung gekündigt werden, zum Beispiel weil der Kunde in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig wird, stellt die NÜRNBERGER den BET auf ein beitragsfreies Pflegetagegeld um oder rechnet ihn auf eine Zusatzversicherung an.





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Datum: 12.10.2010 - 13:40 Uhr
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