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EANS-Adhoc: Das Landgericht Stade weist die gegen die PNE WIND AG gerichtete

Klage mit ei-nem

ID: 271175

(ots) - ------------------------------------------------------------------------
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Unternehmen/Klage abgewiesen

07.10.2010

Cuxhaven, 7. Oktober 2010 - Das Landgericht Stade hat heute die Klage
der SSP Technology Holding ApS, einer Gesellschaft der
VENTIZZ-Gruppe, abgewiesen, mit der diese die Rückab-wicklung der
Veräußerung der bis 2008 von der PNE WIND AG gehaltenen
Mehrheitsbeteiligung an der SSP Technology A/S gegen Rückzahlung des
Kaufpreises von EUR 34,54 Mio. sowie weiterer EUR 19,74 Mio.
Aufwendungen geltend gemacht hatte. Mit der Klageabweisung hat das
Landgericht Stade auch den hilfsweise erhobenen Anspruch auf Zahlung
von EUR 8,64 Mio. wegen der angeblichen Verletzung einer die Bilanz
der SSP Technology A/S betreffenden unter-nehmenskaufvertraglichen
Garantie abgelehnt. Die Klageerhebung war Gegenstand einer
Ad-hoc-Mitteilung der PNE WIND AG vom 16. Oktober 2009.

Die Urteilsbegründung liegt der PNE WIND AG noch nicht vor. Gegen das
Urteil ist das Rechts-mittel der Berufung vor dem Oberlandesgericht
Celle zulässig.

Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: PNE WIND AG
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PNE WIND AG
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Datum: 07.10.2010 - 11:49 Uhr
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