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"Winterreifenpflicht" / Bestehende Regelung soll konkreter formuliert werden / ADAC gegen zeitlich b

ID: 270640

(ots) - Die durch das Urteil des OLG Oldenburg entstandene
Rechtsunsicherheit in Sachen "Winterreifenpflicht" sollte nach
Ansicht des ADAC so schnell wie möglich durch eine konkrete
Formulierung beseitigt werden. Jedem Autofahrer muss deutlich werden,
dass bei Eis, Schnee und Matsch Winter- oder Ganz-jahresreifen
größtmögliche Sicherheit bieten.

Einer generellen, zeitlich begrenzten Winterreifenpflicht, etwa
von Oktober bis April, ohne speziellen witterungsbedingten Anlass,
erteilt der ADAC eine klare Absage: Damit würden Autofahrer, die etwa
in Gebieten wohnen, in denen der Winter nur eingeschränkt stattfindet
und die bei typisch winterlichen Straßenverhältnissen auf Fahrten
verzichten oder auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen können, nur
unnötig zur Kasse gebeten. Ähnliches gilt für die Halter von
Zweitwagen.

Gegen eine zeitlich terminierte generelle Winterreifenpflicht
spricht auch, dass es sich dabei um eine Ausrüstungsvorschrift
handeln würde, die auf ausländische Besucher nicht zuträfe. An die
jetzt gültige Verhaltensvorschrift müssen sich hingegen auch
Autofahrer aus anderen Ländern halten müssen.

Unabhängig von dieser rechtlichen Diskussion empfiehlt der ADAC
allen Autofahrern, die im Winter bei jedem Wetter mobil sein wollen,
mit Winterreifen zu fahren. Dabei sollten nicht nur die gesetzlichen
Bestimmungen beachtet werden. Eine vorgeschriebene Profiltiefe von
1,6 mm reicht für Winterreifen nach Ansicht des Clubs nicht aus.
Winterreifen sollten mindestens vier Millimeter Profiltiefe haben und
nicht älter als fünf Jahre sein.



Pressekontakt:
ADAC-Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Maximilian Maurer

Tel.: +49(0)89 76 76 2632
Email: maximilian.maurer(at)adac.de



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Datum: 06.10.2010 - 15:50 Uhr
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