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ZDF-Magazin "Frontal 21": Rettungsdienste halten gesetzliche Hilfsfristen nicht ein / Experte: "Vers

ID: 269624

(ots) - Wenn ein Rettungsdienst gerufen wird, geht es um
jede Minute. Deshalb haben sich alle Bundesländer mit Ausnahme von
Hamburg verpflichtet, dass Rettungswagen innerhalb weniger Minuten
bei Notfallpatienten eintreffen müssen. Die so genannten Hilfsfristen
reichen in den 15 Ländern von 8 bis 17 Minuten. Doch die meisten
Bundesländer halten sich nicht an die gesetzlichen Hilfsfristen, wie
eine Umfrage des ZDF-Magazins "Frontal 21" für die Sendung am
heutigen Dienstag, 5. Oktober 2010, 21.00 Uhr, zeigt.

In Berlin beträgt die Frist 8 Minuten. Mehr als jeder dritte
Rettungswagen brauchte dort im Jahr 2009 nach den Recherchen von
Frontal 21aber länger (40 Prozent aller Einsätze). In
Mecklenburg-Vorpommern überschritt jeder fünfte Rettungseinsatz die
gesetzliche Hilfsfrist (22 Prozent). In Sachsen-Anhalt dürfen das
Rettungsfahrzeug höchstens 12 Minuten und der Notarzt höchstens 20
Minuten bis zum Patienten benötigen. Gegenüber Frontal 21 räumt das
zuständige Ministerium ein, dass auch in Sachsen-Anhalt fast jeder
fünfte Rettungseinsatz länger dauerte (19,3 Prozent).

Das saarländische Rettungsdienstgesetz schreibt vor, dass vom
Eingang einer Notfallmeldung in der Rettungsleitstelle bis zum
Eintreffen des Rettungswagens beim Patienten nicht mehr als 12
Minuten vergehen dürfen. Doch mehr als jeder sechste Rettungswagen
kam im Saarland zu spät (17,5 Prozent). In Sachsen jeder siebte (15
Prozent), in Hessen jeder achte (12,5 Prozent), in Brandenburg jeder
neunte (11,5 Prozent in 2008), in Bremen jeder zehnte (10 Prozent).
Thüringen, Baden-Württemberg und Bayern erklären auf Nachfrage von
Frontal 21, sie würden die Hilfsfristen im Wesentlichen einhalten.
Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und
Rheinland-Pfalz nannten keine Zahlen.

Die systematische Verspätung der Rettungsdienste in den




Bundesländern hält der Notarzt Professor Peter Sefrin für nicht
hinnehmbar: "Wenn die gesetzlich festgelegte Hilfsfrist nicht
eingehalten werden kann, dann muss man sich überlegen, ob es hier
nicht entsprechender Änderungen bedarf und ob das nicht zu
rechtlichen Konsequenzen führt." Sefrin, Professor an der Uniklinik
Würzburg, argumentiert, ein Notfallpatient mit Kreislaufstillstand
habe keine Chance, wenn die Wiederbelebungsmaßnahmen nicht innerhalb
von 10 Minuten durchgeführt würden. Daher müssten die Hilfsfristen
zwingend eingehalten werden.



Pressekontakt:
ZDF-Pressestelle
Telefon: 06131 / 70 - 2120
Telefon: 06131 / 70 - 2121

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Datum: 05.10.2010 - 14:17 Uhr
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