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DJV stellt klar: ARD und ZDF sind kein Staatsfernsehen

ID: 266249

(ots) - Der Deutsche Journalisten-Verband hat sich
entschieden gegen die Einmischungsversuche des sächsischen
Staatskanzleichefs Johannes Beermann in die Programmhoheit von ARD
und ZDF ausgesprochen. "Die Politik würde ihre Kompetenzen
überschreiten, wenn sie versuchen würde, Einfluss auf die
Berichterstattung zu nehmen", erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael
Konken. Beermann hatte im Zusammenhang mit der Höhe der
Rundfunkgebühr mögliche Programmeinschränkungen wie etwa den Verzicht
von ARD und ZDF auf eigene Olympia-Berichterstattung ins Gespräch
gebracht. "Die öffentlich-rechtlichen Sender in Deutschland sind kein
Staatsfernsehen, dessen Inhalte von Ministerpräsidenten bestimmt
werden", stellte Konken klar.

Der DJV-Vorsitzende wandte sich zudem gegen den offensichtlichen
Versuch des sächsischen Politikers, die derzeitige Gebührenhöhe von
17,98 Euro für die Zukunft festzuschreiben. "Wie hoch die
Rundfunkgebühr ab 2013 ist, hängt von der Empfehlung der Kommission
zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten ab. Ob die
derzeitige Gebühr in drei Jahren noch ausreicht, kann heute noch
niemand wissen."

Konken forderte die Landespolitiker dazu auf, die notwendige
Diskussion über eine angemessene Rundfunkfinanzierung sachgerecht zu
führen. "Populistische Argumente werden der Bedeutung des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die Gesellschaft nicht gerecht.
Das gilt in Sachsen wie im Rest der Republik."



Pressekontakt:
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
Bei Rückfragen: Tel.: 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13
Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter www.djv.de



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Datum: 29.09.2010 - 13:10 Uhr
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